Bericht Gesetz

Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 137 Seiten

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1.10 Parlamentarische Vorstösse

Im Zusammenhang mit der Forschung am Menschen wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht:

97.3623 Motion Dormann vom 18. Dezember 1997: «Medizinische Forschung am Men-

schen. Schaffung eines Bundesgesetzes». Abgeschrieben am 22. Dezember 1999.

98.3543 Motion Plattner vom 1. Dezember 1998: «Schaffung eines Bundesgesetzes

betreffend medizinische Forschung am Menschen». Motion vom Plenum überwiesen (Ständerat am 16. März 1999, Nationalrat am 21. März 2000).

98.3645 Motion Plattner vom 17. Dezember 1998: «Organisation und Koordination der

Schweizer Ethikkommissionen». Bundesrat beantragt Umwandlung der Motion in ein Postulat; vom Ständerat am 16. März 1999 als Postulat überwiesen.

01.3259 Motion Baumann vom 9. Mai 2001: «Keine Embryonen aus Abtreibungen für

Embryonen-Forschung». Abgeschrieben am 20. Juni 2003.

03.3007 Motion Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ständerat (02.083)

vom 18. Februar 2003: «Forschung am Menschen. Verfassungsgrundlage».

Motion vom Plenum überwiesen (Ständerat am 12. März 2003, Nationalrat am 18. September 2003).

04.3105 Motion Dunant vom 17. März 2004: «Förderung der medizinischen For-

schung». Die Motion wurde am 29.11.2005 vom Nationalrat angenommen und im Ständerat noch nicht behandelt.

04.3742 Motion Hochreutener vom 16. Dezember 2004: «Klinische Versuche. Einheit-

liches Verfahren». Bundesrat beantragt Annahme der Motion; im Plenum noch nicht behandelt.

05.3136 Motion Hubmann vom 17. März 2005: «Mehr Transparenz bei klinischen Stu-

dien». Die Motion wurde am 17.06.2005 vom Nationalrat und am 12.12.2005 vom Ständerat angenommen.

Nachfolgend werden die parlamentarischen Vorstösse näher ausgeführt:

- Mit der Motion Plattner vom 1. Dezember 1998 wird der Bundesrat beauftragt, ein Bun-

desgesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzulegen. Darin sollen die ethischen und rechtlichen Grundsätze und Schranken festgeschrieben werden, die in diesem Gebiet befolgt werden müssen, damit einerseits der Schutz der Persönlichkeitsrechte in möglichst hohem Masse gewährleistet ist und andererseits eine sinnvolle medizinische Forschung am Menschen nicht verhindert wird. Das neue Gesetz soll sich an anerkannten nationalen und internationalen Richtlinien zu Forschungsprojekten am Menschen orientieren.

- Die Motion Plattner vom 17. Dezember 1998 verlangt vom Bundesrat eine gesetzliche

Lösung zur inhaltlichen, funktionellen und organisatorischen Koordination der wachsenden Zahl von Schweizer Ethikkommissionen und anderen Kommissionen mit ethischen Aufgaben. Dies insbesondere mit dem Ziel, eine konsistente und rechtsgleiche Praxis der Kommissionen sicherzustellen. Der Bundesrat ist bereit, eine Lösung im Sinne der Motion