Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/37: Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur erweiterten Personenfreizügigkeit · 49 Seiten
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3.3 Art. 9 Abs. 1 Entschädigung der Sozialpartner
Bei Artikel 9 handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung infolge der Einführung der Abkürzung "GAV" im Artikel 8a. Die Schweizerische paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes (SPK) bemerkt zudem zum Titel von Artikel 9, dass in Art. 2 Abs. 2quater und Art 7 Abs. 1 lit. a EntsG sowie Art. 8a EntsV jeweils von den paritätischen Organen die Rede sei. Entsprechend sollte der Titel des Artikels "Entschädigung der paritätischen Organe" heissen.
3.4 Art. 16a Zahl der Inspektorinnen und Inspektoren
Die Vernehmlassungen zu diesem Artikel sind umfangreich und teilweise kontrovers gewesen. Auf der einen Seite stehen die Kantone unterstützt vom Verband Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), welche einer konkreten Vorgabe bezüglich der Anzahl Inspektoren und den Kriterien, um diese Zahl zu ermitteln, eher kritisch gegenüberstehen. Auch die Arbeitgeberverbände und die SVP teilen diese Meinung. Ein Kanton erwähnt sogar, dass dieser Artikel planwirtschaftliche Kriterien aufweise.
Bei den Vertretern der Arbeitnehmer und der SP herrscht Zustimmung gegenüber Artikel 16a. Sie erklären es jedoch als wünschenswert, wenn die aufgezählten Kriterien genauere quantitative Rückschlüsse auf die notwendige Zahl der Inspektoren erlauben würden. Überdies wäre eine klarere Gewichtung der Kriterien wünschenswert, wobei die Zahl der Arbeitsplätze im Kanton deutlich im Vordergrund stehen müsse. Auch die Schweizerische paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes (SPK) findet die Kriterien von Art. 16 nur zum Teil dienlich. Unklar sei, wie der Anteil an ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem kantonalen Arbeitsmarkt, die Intensität der Kontrollen im Rahmen des Entsendegesetzes beeinflussen werde.
Travail.Suisse weist darauf hin, dass im Abstimmungskampf immer wieder betont worden sei, dass mit der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedstaaten schweizweit rund 150 Inspektoren für die Kontrollen gegen Lohndumping eingesetzt werden sollten. Travail.Suisse betont, dass dieses Versprechen – 150 Inspektoren – per Anfang 2006 eingelöst werden müsse.
Die FDP ist der Meinung, dass Inspektoren dort zum Einsatz gelangen sollen, wo Verdacht auf Lohndumping bestehe. Mögliche Synergien mit andere Arbeitsmarktinspektoren seien konsequent zu nutzen. Auf staatlichen Dirigismus soll verzichtet werden.
Der Verband Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) empfiehlt, den kantonalen Arbeitsmarktbehörden in der Organisation des Vollzugs der flankierenden Massnahmen den unerlässliche Handlungsspielraum zu belassen, um entsprechend den kantonalen Bedürfnissen die Vollzugsstruktur selber zu bestimmen. Er spricht sich dafür aus, nicht eine bestimmte Anzahl von Inspektoren oder Inspektorinnen, sondern ein Kostenplafond zu regeln, welchen die Kantone entsprechend ihrer Voll-