Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 40 Seiten

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Karrer, Böckli. Ablehnend äussern sich: BL, LPS, SVP, economiesuisse, Swiss-Banking.

- Auch die Ausdehnung des Kreises der Rückerstattungspflichtigen auf die Mitglie-

der der Geschäftleitung wird mehrheitlich befürwortet (FDP, SP, UNI BE, UNI GE, economiesuisse, industrie-holding [mit Einschränkungen], SAV, SGCI [mit Einschränkungen], SGV, STV, VSEI, Basler Chemie [mit Einschränkungen], Bär & Karrer, Böckli). Der vpag lehnt den Vorschlag in Bezug auf private Aktiengesellschaften ab.

5.11 Die Stimmrechtsvertretung in der Generalversammlung (Art. 689b ff., Art. 703 Abs. 2)

Die neue Regelung der Vertretung von Aktionärinnen und Aktionären in der Generalversammlung privater Aktiengesellschaften (Art. 689c) wird allgemein gutgeheissen (UNI GE, Centre Patronal, OAV, SAV, SGV, STV, VSEI, Bär & Karrer, Böckli, Glanzmann). Abgelehnt wird die Regelung von der SWICO, die sie als zu kompliziert erachtet.

Äusserst unterschiedlich ausgefallen sind die Reaktionen auf die umfassende Neuregelung der Stimmrechtsvertretung bei Publikumsgesellschaften. Teilweise werden die Vorschläge generell abgelehnt (FR, SH, FDP, UNI BE, UNI GE, aiti, cciati, Centre Patronal, economiesuisse, industrie-holding, SGCI, SVV, SwissBanking, Basler Chemie, zugerkb, Bär & Karrer, Gericke, Nobel).

Hauptkritikpunkt ist die Abschaffung des Organvertreters. Verschiedene Stellungnahmen weisen auf dessen beträchtliche praktische Bedeutung in der Praxis hin (SH, FDP, economiesuisse). Viele zufriedene Aktionärinnen und Aktionäre würden den Organvertreter als Zeichen ihres Vertrauens gegenüber der Unternehmensspitze bevollmächtigen, sie in der Generalversammlung zu vertreten (sinngemäss industrie-holding, SGCI, Basler Chemie).

Auch der Verzicht auf den Depotvertreter ist umstritten. Für die Abschaffung des Depotvertreters – unter Beibehaltung des Organvertreters – sprechen sich der Städteverband und die Swissmem aus.

Der OAV und der SAV wiederum möchten grundsätzlich am Depotvertreter festhalten, befürworten aber den Verzicht auf die Organvertretung. Begrüsst wird die Abschaffung der Organvertretung auch von Tettamanti, der darüber hinaus eine Verschärfung der Bestimmungen zur Depotvertretung fordert.

Die Abschaffung sowohl der Organ- als auch der Depotvertretung wird befürwortet von ZH, CVP, EVP, SP, ASIP, ethos, SAV, SGB, BZ, Böckli, Stockar. Sie sei notwendig, um Missbräuchen bei der Stimmabgabe und einer Verfälschung bei der Willensbildung der Generalversammlung entgegen zu wirken (SP, ASIP).

Kritisiert wird auch die Regelung betr. die zwingende Stimmabstinenz der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin bzw. des unabhängigen Stimmrechtsvertreters bei fehlenden Weisungen (AR, BS, Konferenz BVG- u. Stiftungsaufsicht, UNI GE, industrie-holding, OAV, Bär & Karrer, Böckli, Gericke). Die Regelung ginge zu Lasten der passiven zufriedenen Aktionärinnen und Aktionäre (FDP, aiti, cciati, economiesuisse, SGCI, SwissBanking, Basler Chemie). Oppositionelle Aktionärsgruppen erhielten