Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 40 Seiten

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bigern (Gericke). Für den Vorschlag sprechen sich grundsätzlich aus: SH, UNI GE, Bär & Karrer. Sie lehnen allerdings eine Anwendung der Bestimmung im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ab.

Für eine umfassende Neuregelung des Sanierungsrechts setzen sich ein: UNI GE, economiesuisse, le réseau, von der Crone.

5.21 Haftung der Revisionsstelle (Art. 759 Abs. 1bis)

Die Reaktionen auf die Einführung einer summenmässigen Begrenzung der Haftung der Revisionsstelle bei leichtem Verschulden sind äusserst kontrovers ausgefallen. Die Mehrheit der Stellungnahmen qualifiziert die vorgeschlagene Regelung als unsachgemässe Privilegierung der Revisionsstelle gegenüber den andern Gesellschaftsorganen.

Zum Teil wird die Neuregelung der Revisorenhaftung grundsätzlich abgelehnt (ZG, SP, UNI BE, aiti, cciati, economiesuisse, SGCI, Städteverband, SwissBanking, Swissmem, veb.ch, vpag [zumindest in Bezug auf die Revision von KMU], Basler Chemie).

Andere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erachten eine Haftungserleichterung als falsch, wenn nur die Regelung für die Revisionsstelle modifiziert wird. Sie fordern eine umfassende Überprüfung der aktienrechtlichen Haftungsregeln (z.B. Einführung der sog. Business Judgement Rule; sinngemäss AG, CVP, SVP, FR, SH, UNI GE, Centre Patronal, industrie-holding, SAV, SwissFoundations, Bär & Karrer, Böckli, Gericke, Glanzmann).

Für eine Begrenzung der Haftung der Revisionsstelle sprechen sich aus: BL, LU, OAV, SGV, STV, TK, VSEI, Nobel. Die Entlastung der Revisionsstelle wird namentlich deshalb als sinnvoll erachtet, weil die Hauptverantwortung für den Zusammenbruch der Gesellschaft regelmässig beim obersten Führungsorgan des Unternehmens liege (LU).

Verschiedene Stellungnahmen regen an, die summenmässige Haftung verstärkt abzustufen oder von der Höhe des Revisionshonorars abhängig zu machen bzw. die vorgeschlagenen Limiten nochmals zu prüfen (SGV, STV, TK, Bär & Karrer, Nobel, Werder).