Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten
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Situierung des PsyG
GR, EDK, GL, SG und LU weisen auf eine relativ hohe regulative Dichte hin, insbesondere was die Ziele der Aus- und Weiterbildung anbelangt (GR). Dies führe zu Unübersichtlichkeit und möglichen Überschneidungen mit den Zielvorgaben anderer Bundesgesetze, z.B. dem Fachhochschulgesetz (GR).
Auch die KFH weist darauf hin, dass die Weiterbildung an den Fachhochschulen im Fachhochschulgesetz (FHSG) geregelt ist und es eine Grundlage biete, anerkannte Titel zu vergeben. Zudem sei die Ausgestaltung der Weiterbildungsgänge Sache der Hochschulen.
So beurteilen EDK und LU die Notwendigkeit des Gesetzes als fraglich. Sie erachten aus bildungspolitischer Sicht das Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz zusammen mit den kantonalen Hochschulgesetzen als ausreichend. Das PsyG widerspreche der Bologna-Deklaration in zweifacher Hinsicht: Zum einen in Bezug auf die Funktion Bachelor, Master, zum anderen in Bezug auf die Verkürzung der Studienzeiten.
BS, GDK, AR und SVNP werten positiv, dass das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (SR 943.02) im Bereich der Psychologieberufe nicht zum Tragen komme und somit keine Nivellierung der Berufsvorschriften nach unten stattfinde. Der SGV begrüsst diese Tatsache, jedoch möchte er das Gesetz so ausgestalten, dass so wenig Detailnormen wie möglich geschaffen werden und soviel Schutz wie nötig vor unqualifizierter Berufsausübung erreicht wird. Die Auswirkungen des PsyG auf die Kantonsautonomie werden vom ZüPP vor dem Hintergrund der verschärften Binnenmarktgesetzes als vergleichsweise moderat eingestuft.
Für den SGV ist das Gesetz vor dem Hintergrund der Bilateralen Abkommen bzw. der europäischen Arbeitsmarktsituation notwendig, weil für die qualifizierten einheimischen Berufsleute im europäischen und internationalen Umfeld analoge Rahmenbedingungen gelten sollen. UR betont, dass durch die Regelungen im PsyG keine Benachteiligung der Schweizerinnen und Schweizer im EU-Raum bestünde. Neben der europäischen Mobilität, welche durch die Vereinheitlichung ermöglicht werde (auch Coraasp), würde auch die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Psychologie in Wissenschaft und Forschung gefördert; nicht zu vergessen sei die interkantonale Mobilität für die selbstständige Berufausübung (SVNP). Das Centre Patronal sieht sogar die Notwendigkeit des Gesetzes durch die Entwicklungen in den internationalen Beziehungen insbes. der europäischen Union (Bilaterale Abkommen) begründet. Die Ansiedlung des Berufs des Psychologen auf universitärem Niveau, wird in diesem Zusammenhang vor allem von der UNIL begrüsst, die darin eine Anpassung an andere Länder wie die USA, GB, D, NL und F sieht und eine Erleichterung bei der gegenseitigen Anerkennung und der Personenfreizügigkeit mit Europa feststellt. Die FER begrüsst, dass der Zugang der Schweizer Psychologen auf dem Markt der europäischen Union durch eine Titelanerkennung auf Bundesebene erleichtert würde.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (ZG, TG, BS, GL, GDK, AR, AI, AG) betonen, dass die Aussage
im Erläuternden Bericht, wonach das Psychologieberufegesetz kein Schritt hin zu einer Ausweitung des obligatorischen Leistungsbereichs der sozialen Krankenversicherer sein soll, richtig und wichtig
sei. Auch für die CVP ist von grosser Bedeutung, dass das Gesetz keine Zulassung zur Krankenversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorsieht. Die Patientenschutzorganisationen (Pro Mente Sana, Coraasp) verlangen diesbezüglich eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes.
Die SVP befürchtet, dass durch die gewählte Formulierung des Gesetzes ein Präjudiz für eine spätere Leistungsabrechnung zu Lasten der Grundversicherung geschaffen werde. Die Schweizer Krankenversicherer, santésuisse, weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Weichen in Richtung Ausweitung der Zahl der Leistungserbringer zu Lasten der sozialen Krankenversicherer gestellt werden dürfen. Ein entsprechender Hinweis sei in die Botschaft zu integrieren.