Vorlage FKV
Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 6 Seiten
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Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)
Änderung vom ... [Entwurf vom 28.06.2006]
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Verordnung vom 6. Oktober 19971 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 13a Absatz 3, 22 Absatz 3, 24 Absätze 2 und 3, 26 Absatz 2, 32a, 34 Absatz 1ter, 59 Absatz 3, 62, 64 Absatz 2 und 69 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19972 (FMG) und die Artikel 8 und 74 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19913 über Radio und Fernsehen (RTVG),
Art. 1 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 17, al. 1, 3 et 4
1Aufgehoben
3Jede Person, die eine Funkkonzession erwerben will, muss beim Bundesamt ein schriftliches Gesuch einreichen.
4 Die Gesuchstellerin darf das Frequenzspektrum erst benutzen, wenn ihr die Konzession erteilt wurde.
Gliederungstitel vor Art. 17a
3a. Kapitel: Konzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten
Art. 17a Gesuch
Wer eine Funkkonzession für die Erbringung von Fernmeldediensten erwerben will, muss beim Bundesamt ein Gesuch einreichen. Die Gesuchstellerin hat darin alle
1 SR 784.102.1
2SR 784.10; AS ...
3 SR 784.40
2006–......