Vorlage FKV

Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 6 Seiten

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Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)

Änderung vom ... [Entwurf vom 28.06.2006]

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 6. Oktober 19971 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 13a Absatz 3, 22 Absatz 3, 24 Absätze 2 und 3, 26 Absatz 2, 32a, 34 Absatz 1ter, 59 Absatz 3, 62, 64 Absatz 2 und 69 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19972 (FMG) und die Artikel 8 und 74 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19913 über Radio und Fernsehen (RTVG),

Art. 1 Abs. 2

Aufgehoben

Art. 17, al. 1, 3 et 4

1Aufgehoben

3Jede Person, die eine Funkkonzession erwerben will, muss beim Bundesamt ein schriftliches Gesuch einreichen.

4 Die Gesuchstellerin darf das Frequenzspektrum erst benutzen, wenn ihr die Konzession erteilt wurde.

Gliederungstitel vor Art. 17a

3a. Kapitel: Konzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten

Art. 17a Gesuch

Wer eine Funkkonzession für die Erbringung von Fernmeldediensten erwerben will, muss beim Bundesamt ein Gesuch einreichen. Die Gesuchstellerin hat darin alle

1 SR 784.102.1

2SR 784.10; AS ...

3 SR 784.40

2006–......