Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 13 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
22.02.2007
Anhörung zur Revision der
Ausführungsbestimmungen zum FMG
Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Allgemeines
Am 24. März 2006 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) verabschiedet. In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die betroffenen Kreise ausserhalb der Bundesverwaltung zu den
Revisionsentwürfen der Ausführungsbestimmungen des Bundesrates angehört. Die Anhörung der interessierten Kreise wurde am 28. Juni 2006 eröffnet und endete am 15. September 2006.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 48 Stellungnahmen erhalten (vgl. Anhang). Electrosuisse, der Gemeindeverband und TSS haben
mitgeteilt, keine besonderen Bemerkungen zu haben. Der ACSI hat auf eine Stellungnahme
verzichtet, gleichzeitig aber um die nötige Beachtung der Kommentare der anderen Konsumentenschutzorganisationen gebeten. Der SBV (Blindenverband) unterstützt die Stellungnahmen von Egalité Handicap und des SZB. Der SGV unterstützt die Ansichten des asut und der SAVASS und schliesst sich den Kommentaren der Chambre Vaudoise des Arts et Métiers an, die seiner Stellungnahme beigelegt sind.
2. Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
Lehrstellen (Art. 9)
Die Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieterinnen, mindestens 3 Prozent der Arbeitsstellen als Lehrstellen anzubieten, wurde unterschiedlich bewertet. Während die Gewerkschaften (SGB,
Gewerkschaft Kommunikation, Transfair/Travail.Suisse) und die SAB die Einführung einer solchen Verpflichtung begrüssen, sind die Anbieterinnen (sunrise, Swisscable, Verizon, VTX) und asut
dagegen. Conduit schlägt vor, die Verpflichtung nur für Anbieterinnen mit mehr als 500 Beschäftigten einzuführen. Der VSE ist der Ansicht, eine solche Pflicht schränke den Handlungsspielraum der Unternehmen zu stark ein, und spricht sich für eine weniger verbindliche Lösung aus. Egalité
Handicap fordert das BAKOM auf zu prüfen, inwiefern die berufliche Bildung von Menschen mit einer Behinderung im Rahmen von Art. 9 FDV gefördert werden könnte.
Den vorgeschlagenen Prozentanteil der Lehrstellen halten die einen für angemessen (Centre
Patronal, SGV), andere möchten ihn auf vier bis fünf Prozent erhöhen (SGB, Gewerkschaft