Vorlage FKV

Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen AS ...

4Die Begründung von ein Angebot ablehnenden Verfügungen muss die Geschäftsgeheimnisse der anderen Ausschreibungsteilnehmerinnen wahren.

Art. 17f Konzessionserteilung mittels Auktion

1Findet eine Auktion statt, so ist ein angemessener Konzessionserlös zu erzielen. Die Konzessionsbehörde kann zu diesem Zweck ein Mindestangebot festlegen. Die Untergrenze dieses Mindestangebots entspricht der Summe:

a. der mit dem branchenüblichen und fristenkongruenten Zinssatz abdiskontierten Konzessionsgebühren für die gesamte Konzessionsdauer; und

b. der Verwaltungsgebühren für die Konzessionserteilung gemäss Artikel 41 Absatz 2 des Fernmeldegesetzes.

2Die Bewerberin mit dem höchsten Angebot erhält den Zuschlag. Die Konzessionsbehörde kann von den Bewerberinnen Sicherheiten für die Zahlung des gebotenen Preises verlangen. Der Zuschlagspreis ist unmittelbar nach der Konzessionserteilung in einem Mal zu entrichten. Eine Rückerstattung bei Einschränkung, Aussetzung, Widerruf oder Entzug der Konzession sowie bei vorzeitigem Verzicht auf die Konzession ist nicht möglich.

3Die Bestimmungen in Artikel 17e Absätze 3 und 4 gelten sinngemäss.

Art. 17g Änderung, Sistierung und Abbruch des Ausschreibungsverfahrens

Treten zwischen Veröffentlichung der Ausschreibung im Bundesblatt und Konzessionserteilung ausserordentliche Veränderungen ein, so kann die Konzessionsbehörde unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen das Mindestangebot ändern oder das Verfahren anpassen, sistieren oder abbrechen.

Art. 17h Dauer

1Die Konzessionsbehörde legt die Dauer der Konzessionen so fest, dass sie der mittleren markt- und branchenüblichen Abschreibungsdauer des Konzessionsgegenstandes entspricht.

2Die Konzessionärin muss die Erneuerung der Konzession unter Einhaltung der in der Konzession genannten Frist, mindestens aber sechs Monate vor deren Ablauf bei der Konzessionsbehörde schriftlich verlangen.

Gliederungstitel vor Art. 23 (betrifft nur den französischen Text)

Art. 24 Abs. 3 Bst. c

Aufgehoben