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Vernehmlassung 2005/89: Revision des Gefahrgutrechts · 103 Seiten
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1
7.5.11
CV 33 Der Absatz (1.1) erhält folgenden Wortlaut:
"(1.1) Versandstücke, Umpackungen, Container und Tanks, die radioaktive Stoffe
enthalten, und unverpackte radioaktive Stoffe sind während der Beförderung getrennt zu halten:
a) von Beschäftigten in regelmässig benutzten Arbeitsbereichen:
(i) gemäss Tabelle A oder
(ii) durch einen Abstand, der unter Verwendung konservativer Modellparameter so berechnet ist, dass die sich in diesem Bereich aufhaltenden Beschäftigten weniger als 5 mSv pro Jahr erhalten;
Bem. Beschäftigte, die für Zwecke des Strahlenschutzes einer Individualüberwachung unterliegen, müssen für Zwecke der Trennung nicht in Betracht gezogen werden.
b) von Personen der kritischen Gruppe der Öffentlichkeit in Bereichen, zu denen die Öffentlichkeit regelmässigen Zugang hat:
(i) gemäss Tabelle A oder
(ii) durch einen Abstand, der unter Verwendung konservativer Modellparameter so berechnet ist, dass die sich in diesem Bereich aufhaltenden Personen der kritischen Gruppe weniger als 1 mSv pro Jahr erhalten;
c) von unentwickelten Filmen und Postsäcken:
(i) gemäss Tabelle B oder
(ii) durch einen Abstand, der so berechnet ist, dass die Strahlenexposition für unentwickelte Filme bei der Beförderung radioaktiver Stoffe auf 0,1 mSv pro Filmsendung beschränkt ist; und
Bem. Postsäcke müssen so behandelt werden, als ob sie unentwickelte Filme und Fotoplatten enthielten, und müssen daher in gleicher Weise von radioaktiven Stoffen getrennt werden.
d) von anderen gefährlichen Gütern gemäss Abschnitt 7.5.2."
Die Tabelle A bleibt unverändert.
In Absatz (1.3) "Ausser dem Fahr- und Begleitpersonal" ändern in:
"Ausser den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung".
Den Absatz (1.4) streichen, wobei die Tabelle B in den Absatz (1.1) direkt hinter die Tabelle A verschoben wird.
Der Absatz (3.3) a) erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"a) Mit Ausnahme der Beförderung unter ausschliesslicher Verwendung und der Be-
förderung von LSA-1-Stoffen ist die Gesamtzahl …".
Den letzten Satz des Absatzes a) streichen.
Absatz b) streichen. Die Absätze c) und d) werden zu b) und c).