Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/92: Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung · 12 Seiten
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Art. 27 Revisionsstelle
Nach der Stilllegungsfondsverordnung und der Entsorgungsfondsverordnung beauftragt die Kommission eine Revisionsgesellschaft (Kontrollstelle) mit der Prüfung der Buchhaltung. Die Kontrollstelle erstattet hierüber der Kommission Bericht.
Neu wählt der Bundesrat die Revisionsstelle. Sie erstattet der Kommission Bericht. Ihr Prüfungsauftrag richtet sich nach den Grundsätzen des Aktienrechts.
Art. 28 Kosten
Die Taggelder und Entschädigungen für die Mitglieder der Kommission werden als Verwaltungskosten unter Artikel 5 aufgeführt.
9. Abschnitt: Aufsicht und Rechtspflege
Art. 29 Aufsicht
Die Kommission und die Revisionsstelle werden neu durch den Bundesrat gewählt (s. Art 20). Die Fonds sollen deshalb neu auch der Aufsicht Bundesrats und nicht mehr des Departements unterstellt sein.
Art. 30 Berichterstattung
Der vorliegende Artikel entspricht der geltenden Regelung der Stilllegungsfonds- und der Entsorgungsfondsverordnung ergänzt mit der Verpflichtung, im Jahresbericht über die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage zu informieren, wie das heute Praxis ist. Die Berichterstattung findet weiterhin für jeden Fonds einzeln statt.
Art. 31 Rechtsmittel
Seit Inkrafttreten des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (VGG, SR 173.32) am 1. Januar 2007 beurteilt neu das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen Verfügungen der Kommission.
10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 32 Übergangsbestimmung
Absatz 1 des vorliegenden Artikels entspricht der geltenden Regelung der Entsorgungsfondsverordnung. Von dieser Bestimmung ist nur das Kernkraftwerk Leibstadt betroffen.
Die Gründung des Entsorgungsfonds (2001) erfolgte erst längere Zeit nach der Inbetriebnahme der Kernkraftwerke (1969 – 1984). Die Beiträge der Betreiber an den Fonds wurden rückwirkend auf den Zeitpunkt Inbetriebnahme der Kernkraftwerke berechnet. Die ausstehenden Beiträge wurden für die älteren Kernkraftwerke bereits beglichen. Für das Kernkraftwerk Leibstadt, welches 1984 in Betrieb ging, sind diese bis 2009 zu entrichten.