Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/92: Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung · 12 Seiten

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Fonds festgelegt wurden. Neu werden diese in der Verordnung festgelegt, und zwar eine Anlagerendite von 5 % (nach Abzug der Kosten für die Vermögensbewirtschaftung inkl. Bankengebühren) und eine Teuerungsrate von 3 %. Diese Werte entsprechen der bisherigen Festlegung durch die Kommissionen.

5. Konsultation der Kommissionen

Das BFE hat die Kommissionen der beiden Fonds, in welchen die Betreiber der Kernkraftwerke vertreten sind, im November 2005 über die anstehende Revision informiert. Die Kommissionen setzten eine Begleitgruppe ein; die Kommissionsmitglieder konnten zudem schriftlich zu einem ersten Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Die wesentlichen Eingaben wurden bei der Überarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigt.

6. Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat für den Bund, die Kantone und die Gemeinden weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.