Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/92: Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung · 12 Seiten

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niert werden. Die radioaktiven Schichten lassen sich in den meisten Fällen durch spezielle Reinigungsmethoden entfernen. Falls dies nicht möglich ist, lässt sich deren Strahlung zumindest stark verringern.

Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke sowie für das Zentrale Zwischenlager belaufen sich gemäss behördlich geprüften Studien auf nahezu 1,9 Mrd. Franken (Preisbasis 1. Januar 2001). Ende 2005 betrug das angesammelte Fondskapital 1'252 Mio.

Franken (2004: 1'055 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von 14,19 % (2004: 3,50 %) wies die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 149 Mio. Franken aus.

3. Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke wurde am 1. April 2000 gegründet. Er hat zum Ziel, die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente nach der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks zu decken. Den Entsorgungsfonds haben die Kernkraftwerkbetreiber im Jahr 2001 erstmals geäufnet. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der fünf Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt.

Die nukleare Entsorgung umfasst alle Aktivitäten bis zum Einbringen der radioaktiven Abfälle in ein geologisches Tiefenlager, inklusive einer Beobachtungsphase und dem Verschluss des Lagers. Kosten verursachen die Abfallbehandlung, die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente sowie die Zwischen- und geologische Tiefenlagerung. Die berechneten Entsorgungskosten belaufen sich gemäss Jahresbericht 2004 des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke auf 11.8 Mrd. Franken (Preisstand 1. Januar 2001). Ein Teil der Entsorgungskosten fällt während dem Betrieb an (z.B. Forschungs- und Vorbereitungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Bau und Betrieb des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen). Dieser Aufwand summierte sich bis Ende 2005 auf rund 4.2 Mrd. Franken und wurde von den Betreibern laufend beglichen. Weitere Kosten fallen bis zur Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke an und werden über die laufende Rechnung bezahlt. Durch den Fonds sind rund 6 Mrd. Franken sicherzustellen. Ende 2005 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 2`762 Mio. Franken (2004: 2`092 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von 16,67 % (2004: 3,81 %) weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 365 Mio. Franken aus.

4. Die wichtigsten Änderungen

Vorerst stellte sich die Frage, ob die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung künftig über einen gemeinsamen Fonds abgewickelt werden soll. Diese Möglichkeit lässt das KEG explizit offen. Auf eine Zusammenlegung der beiden Fonds wird verzichtet. Einerseits ist der Zeithorizont für die beiden Kostenelemente unterschiedlich. Während die Stilllegung der Kernkraftwerke rund fünfzehn Jahre nach Ausserbetriebnahme der Anlage abgeschlossen ist, fallen die Entsorgungskosten über einen wesentlich längeren Zeitraum an. Unter Einbezug einer Beobachtungsphase der geologischen Tiefenlager nach Abschluss der Einlagerung der letzten Abfälle geht es um einen Zeithorizont von rund 100 Jahren. Zudem ist der Kreis der Beitragspflichtigen unterschiedlich: Beiträge an den Stilllegungsfonds sind durch die Eigentümer von Kernkraftwerken und Zwischenlagern zu leisten; für die Entsorgungskosten kommen ausschliesslich die Eigentümer der Kernkraftwerke auf.