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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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1.2.6 Technische Grundlagen
1.2.6.1 Technische Grundlagen: Perioden- / Generationenkonzept
Der Umwandlungssatz basiert auf biometrischen Grundlagen und dem technischen Zinssatz.
Ausgangspunkt der Leistungen im Alter ist das im Zeitpunkt des Altersrücktritts vorhandene Altersguthaben. Gelangt das Altersguthaben zur Auszahlung, enden für die Vorsorgeeinrichtungen die Verpflichtungen. Für den Gesetzgeber stehen jedoch die Rentenzahlungen als Form der Altersvorsorge im Vordergrund. Damit diese sichergestellt sind, müssen die technischen Grundlagen und die darin berücksichtigten Renditeerwartungen aufzeigen, welche Rentenleistungen mit dem vorhandenen Kapital gedeckt werden können. Zusätzlich zur lebenslänglichen Altersrente sollen Ehegatten-, Waisen- und Alterskinderrenten mitfinanziert sein. Diese Rentenarten sind in Prozenten der Altersrente definiert.
Die verbleibende Lebenserwartung der Rentner und Rentnerinnen ist der zentrale biometrische Parameter der technischen Grundlagen und damit des Umwandlungssatzes. Sie enthalten weitere Grössen mit je unterschiedlicher Wirkung wie:
a) die Wahrscheinlichkeit, im Todesfall verheiratet zu sein;
b) das durchschnittliche Alter und die Sterbewahrscheinlichkeit des überlebenden Ehegatten;
c) die Wahrscheinlichkeit der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten;
d) die Wahrscheinlichkeit, als Rentner Leistungen für Kinder auszulösen und deren geschätzte durchschnittliche Bezugsdauer.
Die Wahrscheinlichkeiten a und b sind für die Festlegung des Umwandlungssatzes bedeutsamer als c und d.
Diese Wahrscheinlichkeiten werden in Tafelwerken festgehalten. Die Lebensversicherer verwenden die Tafeln des so genannten Kollektivtarifs 1995 (KT 95). Viele autonome Vorsorgeeinrichtungen benützen die Tafeln der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK 2000). In der Praxis hat sich auch diejenige der Versicherungskasse der Stadt und des Kantons Zürich (VZ 2000) etabliert. Mit dem jüngsten Tabellenwerk, welches auf den Beobachtungen grösserer, autonomer Vorsorgeeinrichtungen beruht (BVG 2000), wurden technische Grundlagen zugänglich, welche die Wahrscheinlichkeiten in grösseren, privaten Unternehmen widerspiegeln.
Die Unterschiede dieser Tafeln sind in Tabelle 120 verdeutlicht. Die Abweichungen ergeben sich auch aufgrund der unterschiedlichen Personengesamtheiten. So wird beispielsweise die gesamtschweizerische männliche Bevölkerung im Alter 65 (Bundesamt für Statistik BFS) dem Bestand der Altersrentner der EVK gegenübergestellt. Die Tafeln GRM21 (gemeinsame Generationen-Sterbetafel der Lebensversicherer) sind demgegenüber Abbild der Sterblichkeit von Rentnern
20 vgl. Bericht der Arbeitsgruppe, Ziffer 2.1 und 7 plus Anhang
21 GRM: Gruppenversicherung (Daten der Kollektiv-Versicherung), Rentenversicherung (ohne Kapitalversicherung), Männer