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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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1.7.3.1 Das Leistungsziel ist nicht gefährdet
Mit der vereinfachten Annahme der goldenen Regel (Lohnzuwachsrate = Zinssatz), den vorgegebenen Altersgutschriften von 7/10/15 und 18 Prozent und dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent wird eine Altersrente von 34 Prozent des koordinierten Lohnes (500%*6,8%) erreicht.
Ob die goldene Regel seit Einführung des BVG eingehalten werden konnte beziehungsweise wie sich der Mindestzinssatz und der Lohnzuwachs im Bereich des Obligatoriums seit 1985 tatsächlich entwickelt hat, kann aufgrund effektiver Daten nachgezeichnet werden. Die allgemeine durchschnittliche Lohnzuwachsrate betrug 1985 bis 2004 2,6 Prozent, in der gleichen Zeitspanne wurden die Altersguthaben in Anwendung des Mindestzinssatzes bedeutend höher verzinst, nämlich mit durchschnittlich 3,9 Prozent.
Unten stehende Tabelle zeigt die Ersatzquoten für drei Versicherte auf, die ihre Rente zu verschiedenen Zeitpunkten antreten. Zugrunde gelegt werden der maximal koordinierte Lohn sowie zwei verschiedene Entwicklungsmodelle für die Parameter ab 2005. Dabei wird dem Überhang, welcher sich seit 1985 bis 2004 durch die höhere Mindestzinsrate gegenüber der Lohnzuwachsrate ergab, Rechnung getragen. Ab 2005 gilt entweder die goldene Regel (Lohnzuwachsrate = Zinssatz) oder es wird ein Zinssatz veranschlagt, der die Lohnzuwachsrate um 1 Prozent übersteigt.
Tabelle 8: Vergleich Leistungsziel bei einem Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent (bzw. 6,95% per 2011) und 6,4 Prozent
Mann im Leistungsziel Wirklichkeit von 1985 bis Ende 2004 Alter 65 1. BVG-Revision Mindestumwandlungssatz 6,4%
im Jahr Goldene Regel Goldene Regel und ab 2005 Zinssatz 1985 bis Altersrücktritt (2,5%) (2,5%) > Lohnzuwachs (1,5%) = 1%
2011 390% x 6,95% = 27,1% 27,3% 28,5%
2014 420% x 6,8% = 28,6% 29,0% 31,0%
2025* 500% x 6,8% = 34,0% 33,5% 38,0%
* vollständige Versicherungsdauer von 40 Jahren
Ein Versicherter, der 1985 25 Jahre alt war und 2025 das ordentliche Rentenalter erreicht, erhält nach 40 Versicherungsjahren gemäss obiger modellmässiger Betrachtung - jedoch unter Anrechnung des bisherigen Verlaufs der Mindestzinssätze und des Lohnzuwachses - eine Rente von 33,5 Prozent des koordinierten Lohnes, welche damit nur knapp unter dem bisherigen Rentenziel von 34 Prozent liegt. Übertrifft der Zinssatz weiterhin den Lohnzuwachs, ist für diesen Versicherten gar eine Rente von 38,0 Prozent des koordinierten Lohnes möglich.
Bezieht ein Versicherter die Rente vor 2025, verringert sich das Rentenziel wegen unvollständiger Versicherungsdauer.
Dieser Vergleich mit dem vorgegebenen Leistungsziel unter der vereinfachten Annahme der goldenen Regel zeigt, dass die Versicherten der Eintrittsgeneration sich auf einem Pfad bewegen, der eine grosse Chance hat, dieses Ziel auch mit dem tieferen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent zu halten.
Ein Vergleich der Rentenquote unter Einbezug der seit 1985 aufgelaufenen Zinsboni mit dem Leistungsziel ist zwangsläufig Änderungen unterworfen. Bei der Überprüfung des Mindestumwandlungssatzes 2009 ist daher die Einhaltung des