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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten

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Leistungsziels erneut zu prüfen. Der nächste Bericht wie auch alle zukünftigen sollen sich über die jeweilige Entwicklung der Lohnzuwächse beziehungsweise der Zinszuwachsraten äussern. Dabei ist zu bedenken, dass sich in gewissen Beobachtungsperioden auch Minuswerte einstellen können. Gleichzeitig ist wie bisher aufzuzeigen, ob das Leistungsziel auch ohne Vergangenheitsbezug, das heisst auch für Versicherte, deren Sparphase erst beginnt, erreicht wird.

1.7.3.2 Entwicklung der Rente nach dem Altersrücktritt: Schwächere Inflation, bessere Realwerterhaltung

Die Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent ist in erster Linie auf die Herabsetzung des technischen Zinssatzes zurückzuführen und hat eine Senkung des Nominalwerts der jährlichen Rente zur Folge. Eine in fixen Jahresbeträgen (Nominalwert) ausgewiesene Rente verliert mit der Zeit inflationsbedingt an Wert. Entsprechend nimmt auch der Realwert der Rente ab.

Die Herabsetzung des technischen Zinssatzes auf 3,35 Prozent steht in Verbindung mit einer tieferen Inflationsrate, was zur Folge hat, dass die Verminderung des Realwertes der ausgezahlten Rente begrenzt wird. Die Rente weist in diesem Fall zwar einen tieferen Nominalwert aus, garantiert auf längere Sicht jedoch eine bessere Realwerterhaltung.

Grafik 7 illustriert die Entwicklung des Realwertes in zwei Fällen für eine ab 65 Jahren ausbezahlte Rente: mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent (Nominalwert CHF 10 000) und mit einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent (Nominalwert CHF 9 412). Die inflationsbedingte Differenz liegt bei 0,65 Prozent (4% gegenüber 3,35%). Der Realwert bei 65 Jahren entspricht dem Nominalwert.

Grafik 7: Entwicklung des Realwertes einer Rente

10'000

9'000

8'000

7'000

6'000

geltende Regelung 5'000

neue Regelung

4'000

3'000 2'000 1'000 0

65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85