Vorlage

Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 38Fedlex · Vorlage

Dies vorausgeschickt, werden in der nachfolgenden Tabelle vorerst die jährlichen BVG-Kosten zu Preisen von 2005 dargestellt, welche durch die Erhöhung der Altersgutschriften um 0,8 Prozentpunkte anfallen würden. Die Kosten für die zusätzlichen Altersgutschriften und den Risikoteil sind getrennt aufgeführt. An drei Beispielen wird überdies gezeigt, dass diese Kosten in zeitlicher Hinsicht unterschiedlich hoch sein können.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten zumeist je hälftig vom Arbeitgeber und den Versicherten getragen werden und - je nach Aufteilung dieser Zusatzkosten

- die Beiträge in Form von Altersgutschriften dem Altersguthaben gutgeschrieben werden. Die als Kosten ausgewiesenen Beträge für die Altersgutschriften sind daher gleichzeitig als zusätzliche Ersparnisse zu werten.

Tabelle 10: BVG-und effektive Zusatzkosten bei Erhöhung der Altersgutschriften um je 0,8 Prozentpunkte

BVG-Zusatzkosten

Kosten wegen 2011 20252045

Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Altersgutschriften 966 1 055 1 142 Risiko* 164 179196

Total 1 130 1 234 1 338 Effektive Zusatzkosten Kosten wegen 2011 20252045

Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Altersgutschriften 436 468503

Risiko* 76 8188

Total 512 549591

*Für die Risikoprämien ist ein Ansatz von 0,128 Prozent (= 2% * (532/500-1)) der koordinierten Löhne veranschlagt (2% Risiko).

Bei den BVG-Zusatzkosten geht man davon aus, dass für alle Versicherten im obligatorischen Bereich zusätzliche 0,8 Prozentpunkte für die Altersgutschriften und entsprechende Risikobeiträge zu erheben sind. Vorsorgeeinrichtungen, die auch weiter gehende Vorsorge versichern, können auf bereits bestehende überobligatorische Finanzierungen zurückgreifen, es kommt dann (mindestens teilweise) zu einer Verlagerung eines Teils des Überobligatoriums in das Obligatorium. Die effektiven Zusatzkosten (unter Anrechnung der bereits bestehenden überobligatorischen Vorsorge) dürften damit knapp die Hälfte der BVG-Zusatzkosten ausmachen, insgesamt aber immer noch rund CHF 500-600 Millionen pro Jahr betragen.

Bei einem teilweisen Ausgleich der Rentenminderung reduzieren sich die BVG- und effektiven Kosten entsprechend dem Verhältnis der Prozentpunkte. Werden beispielsweise die Altersgutschriften nach Artikel 16 BVG um 0,4 Prozentpunkte