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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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dass der Gesetzgeber über ein Instrument verfügt, um noch vor Beendigung des Absenkungsprozesses den Mindestumwandlungssatz auf seine Nachhaltigkeit hin überprüfen zu können.
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen für Bund und Kantone
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat weder für den Bundeshaushalt noch für die Kantone direkte finanzielle Auswirkungen. Mittelbare Auswirkungen ergeben sich hingegen bei der direkten Bundessteuer und den direkten Steuern der Kantone, da pro Neurentner und Neurentnerin mit einem geringeren Renteneinkommen gerechnet werden muss, als dies bisher der Fall war. Daraus können überdies Mehrbelastungen durch allfällige, kompensatorische Leistungen bei den Ergänzungs- und Zusatzleistungen zur AHV/IV entstehen. Doch wird diese Mehrbelastung gering ausfallen, da ein Grossteil der neuen EL-Bezügerinnen und Bezüger wie bisher über keine Leistungen der 2. Säule verfügen dürfte. Neurentner und Neurentnerinnen mit einer reduzierten BVG-Rente werden erst dann höhere EL-Leistungen auslösen, wenn diese Personen ins Heim ziehen und deshalb eher auf EL angewiesen sind. Doch wird dieser Effekt in den ersten 10 Jahren kaum eine Auswirkung haben, da der Heimeintritt meistens in höherem Alter erfolgt.
3.2 Auswirkungen auf die Informatik
Die Änderung des Mindestumwandlungssatzes muss im Bereich des Obligatoriums EDV-mässig umgesetzt werden, wobei die aktuell gültige Übergangsregelung mit unterschiedlichen Umwandlungssätzen pro Jahrgang bereits eine jährliche Umstellung erfordert, mithin sich also keine zusätzlichen Arbeiten ergeben.
3.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
3.3.1 Notwendigkeit und Möglichkeit staatlicher Eingriffe
Der Umwandlungssatz, der – sobald ein Vorsorgefall eintritt – zur Umwandlung des Kapitals in eine Rente dient, ist ein zentraler Parameter des Kapitaldeckungsverfahrens. Der «richtige» Wert des Umwandlungssatzes lässt sich jedoch nicht zum Voraus bestimmen. Man kann diesen Wert folglich lediglich schätzen, und zwar mit Hilfe einer modellmässigen Berechnung auf der Grundlage von Annahmen über die künftigeLebenserwartung und den langfristigen Prognosen für die zukünftigen Kapitalrenditen (technischer Zinssatz). Das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem Versicherungsmarkt (notabene haben die Lebensversicherer mit denselben Unsicherheiten zu kämpfen) bietet keine Alternative zu den theoretischen Modellen «aus dem Labor», um den «richtigen» Umwandlungssatz zuverlässiger zu bestimmen, dies aufgrund der Unzulänglichkeiten, die für einen solchen Markt bezeichnend sind (Informationsasymmetrie, Risikoselektion, Gewinnstreben).
Da jede Differenz zwischen dem angewandten und dem «richtigen» Umwandlungssatz erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen nach sich zieht, aber weder der Markt noch die Versicherungsmathematik in der Lage ist, den