Vorlage
Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 46Fedlex · Vorlage
sicher, dass die Vorsorgeeinrichtung der börsenkotierten Unternehmen keine negativen Auswirkungen auf ihren Aktienkurs und die Kotierung ihrer Anleihen hat.
3.3.2.5 Vorsorgeeinrichtungen
Der Umwandlungssatz ist so festzusetzen, dass er die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen langfristig nicht beeinträchtigt. Er ist so anzusetzen, dass die dem technischen Zinssatz unterlegten Renditeerwartungen langfristig mit einer vernünftigen Anlagepolitik unter Wahrung angemessener Risiken (Volatilität) erreicht werden können. Wenn man davon ausgeht, dass der heutige Mindestumwandlungssatz nicht mehr der Realität der Finanzmärkte entspricht und dass eine Reduktion des technischen Zinssatzes angezeigt ist, kann dies ausserdem dazu führen, dass das aktuelle Deckungskapital für die bereits laufenden Renten und das Kapital zur Deckung der von den Versicherten bereits erworbenen Ansprüche (im Leistungsprimat) nach oben korrigiert werden müssen. Je nach Einschätzung des Experten für berufliche Vorsorge könnte dies bei ungenügenden technischen Rückstellungen bewirken, dass sich die Deckungsgrade verschlechtern oder gar Deckungslücken entstehen und entsprechend Sanierungsmassnahmen notwendig werden.
Die Kürzung der von der 2. Säule gewährten Leistungen könnte eine Überwälzung der Lasten auf die Ergänzungsleistungen der AHV und der IV zur Folge haben, jedoch in einem alles in allem geringen Ausmass, da das Leistungsziel nicht gefährdet ist. Ferner können freiwillige Massnahmen mögliche Belastungen noch mindern.
3.3.3 Makro-ökonomische Auswirkungen
Die Herabsetzung des Umwandlungssatzes ist notwendig, um die Stabilität des Systems der beruflichen Vorsorge zu sichern. Die Beibehaltung des Status quo (Stand 1. BVG-Revision) hätte ungünstigere Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft zur Folge, da jegliche Verzögerung bei der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass später drastischere Massnahmen getroffen werden müssen als die heute gemachten Vorschläge.
Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene sind mehrere Effekte des Revisionsentwurfs auszumachen, die realwirtschaftliche Auswirkungen haben (BIP-Wachstum), zum einen über das Angebot und die Kosten der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital und zum anderen über die Entwicklung der für den Konsum oder das Sparen verfügbaren Einkommen.
3.3.3.1 Kapitalmarkt
Wird die Leistungsreduktion durch eine höhere Sparquote innerhalb der 2. Säule oder durch vermehrtes privates Sparen aufgefangen, werden dem Kapitalmarkt mehr Gelder zugeführt, wodurch die Zinssätze - unveränderte andere Einflüsse vorausgesetzt - auf ihrem niedrigen Stand verharren sollten.
3.3.3.2 Einkommen
Auf kurze Sicht sind bei der Gesamtheit der Renteneinkommen nur geringe Kürzungen zu erwarten, da die Herabsetzung des Umwandlungssatzes lediglich die Leistungen der Neurentnerinnen und Neurentner betreffen wird. Mehrere Elemente tragen ferner dazu bei, dass die Kaufkraft erhalten bleibt, vor allem dank der tendenziell tiefen Inflation und hohen Realerträge des Privatkapitals. Der Konsum