Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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hohen Terminierungsgebühren18 unter Druck geraten. Der Anstieg der Umsätze im Daten-Bereich, höhere Volumina aufgrund tieferer Preise sowie die Fix-Mobile-Substitution vermögen diese Verluste wahrscheinlich nur teilweise zu kompensieren.

1.5.2 Der europäische Telekommunikationsmarkt

Vor mehrheitlicher Übernahme sind in Europa neben Swisscom heute noch P&T Luxembourg (Staatsanteil 100%), Telekom Slovenjie (72,4%), die schwedischfinnische TeliaSonera (57%), die norwegische Telenor (54%) und Belgacom (50%; Stimmrechte 53,14 %) geschützt. Bei Deutsche Telekom (37%), France Telecom (33%), Telekom Austria (30%, wobei 5 % für eine Wandelanleihe reserviert sind) sowie der griechischen OTE (38%) halten die Regierungen Sperrminoritäten, wobei potentielle Investoren eine 50%-Mehrheit erwerben können, ohne dass dies durch die Regierungen verhindert werden kann. In Griechenland wählt aber die Regierung den Verwaltungsrat und bestimmt das Management. Bei der Portugal Telecom, der spanischen Telefonica sowie der Hungarian Telecom RT hält der Staat eine symbolische Beteiligung, die mit Kontroll- oder Vetorechten verbunden ist (golden share). Bei der niederländischen KPN hält der Staat zwar noch rund 7,8 % der Aktien, hat aber kürzlich seine „golden share“ abgegeben.

Regulatorisches Umfeld in der Europäischen Union

Seit Mitte 2003 regelt ein neuer Rechtsrahmen den Telekommunikationsmarkt in der Europäischen Union. Kernstücke dieses Rechtsrahmens sind sieben Richtlinien und weitere Erlasse19. In 18 vorab definierten Märkten wird die Wettbewerbssituation systematisch analysiert, und bei Vorliegen von Wettbewerbsverzerrungen muss der jeweilige nationale Regulator geeignete Massnahmen zur Verbesserung durchsetzen. Die 25 Mitgliedstaaten sind gehalten, den Rechtsrahmen in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden. Die EU-Kommission untersucht regelmässig die Einhaltung der Vorschriften und erstattet Bericht20. Gegen säumige Mitgliedstaaten können zudem Verfahren eröffnet werden.

Die Grundversorgung in der Europäischen Union

Die Sicherstellung der Grundversorgung ist auch in der EU von grosser Bedeutung. Die Europäische Kommission prüft gegenwärtig, ob und in welchem Umfang der Inhalt des Universaldienstes den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Dazu führte sie auch eine öffentliche Konsultation zum Inhalt der künftigen Grundversorgung durch. Deren Auswertung ist gegenwärtig im Gange. Zur Diskussion steht insbesondere der Einschluss der Mobiltelefonie sowie des Breitband-Internetanschlusses. In einem Arbeitspapier, welches der Konsultation zu

18 vgl.: http://www.bakom.ch/imperia/md/content/deutsch/telecomdienste/marktanalysen/2004_1 0threport_de.pdf, Abbildung 31, Seite 51.

19 Der Rechtsrahmen und seine Gesetzestexte im Einzelnen: http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/todays_framework/overview

20 Zum Stand der Umsetzung: http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/implementation_enforcement