Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/105: Verfassungsbestimmung Hooliganismus · 10 Seiten
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3.2 Internationale Verpflichtungen
Die neue Verfassungsbestimmung steht in Bezug auf ihre allgemeine Zielrichtung im Einklang mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte12 und der EMRK13. Im Einzelnen wird beim Erlass der Ausführungsgesetzgebung auf die Übereinstimmung mit diesen völkerrechtlichen Vorgaben wie auch auf die Grundrechtskonformität der zu erlassenden Bestimmungen geachtet werden müssen.
Weiter werden mit dem Verfassungsentwurf die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund bei der Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen14, eine aktive Rolle übernehmen kann. Das Übereinkommen, welches die Schweiz im Jahre 1990 ratifiziert hat, bezweckt die Harmonisierung der Sicherheitsstandards innerhalb von Europa und verpflichtet die Vertragsstaaten, Gesetze zu schaffen, welche das Verhängen von Massnahmen zur Verhinderung von Gewaltakten bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen ermöglichen. Den Vertragsstaaten obliegt im Weiteren die Pflicht, Massnahmen zum Ausschluss von bekannten Unruhestiftern zu treffen.
Die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen erfolgt nach Massgabe der innerstaatlichen Kompetenzausscheidung. Mit der in der neuen Verfassungsbestimmung vorgesehenen Kompetenzzuweisung ist die Verwirklichung des Übereinkommens in erster Linie Sache des Bundes.
4 Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung
Die Auswirkungen einer neuen Verfassungsbestimmung zeigen sich in der Regel bei der Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung. Indessen ist bereits jetzt absehbar, dass der Bund in finanzieller und personeller Hinsicht nur marginal von den Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung betroffen sein dürfte und sie deswegen EJPD-intern aufgefangen werden können. Im Übrigen verweisen wir auf die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit15.
5 Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Legislaturplanung nicht enthalten.
R:\SVR\RSPM\Projekte\Hooliganismus\Dokumente zur Vernehmlassung\Definitive Vernehmlassungsdokumente\Deutsch\ Erläuternder Bericht zum Vorentwurf.doc
12 Pakt II; SR 0.103.2
13 SR 0.101
14 SR 0.415.3
15 BBl 2005 5635