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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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Individualbesteuerung Korrektive vorsehen, um ausgeglichene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen zu erreichen.

3.1.1.2 Modelle der Arbeitsgruppe Individualbesteuerung

Auf Gru nd eines von Ständerat Hans Lauri eingereichten Postulats (02.3549) erarbeitete eine gemischte Arbeitsgruppe unter der Leitung der ESTV eine ausführliche Studie zu den Auswirkungen der Einführung der Individualbesteuerung auf der Stufe Bund und Kantone und unterbreitete diese dem Bundesrat am 3. Dezember 2004. An Hand von drei unterschiedlichen Grobkonzepten erörterte die Arbeitsgruppe die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen, auf die Wirtschaft sowie auf die Steuerbehörden. Sie wies darauf hin, dass neben den drei untersuchten Modellen weitere Lösungsansätze und Kombinationsmöglichkeiten hinsichtlich der Zurechnung der Steuerfaktoren oder der Einführung von Korrektiven denkbar sind.

• Beim Modell „konsequente Individualbesteuerung“, sollen jeder steuerpflichtigen Person nur jene Steuerfaktoren (Erwerbs- u. Renteneinkommen, Vermögen und Vermögenserträge, alle übrigen Einkünfte) zugerechnet werden, die ihr auf Grund der zivilrechtlichen Verhältnisse zugeordnet werden können. Bei diesem Modell reichen die Ehegatten zwei getrennte Steuererklärungen ein.

• Beim Modell „Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler

Zuordnung“ sollen die Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, die Ersatzeinkommen sowie das Geschäftsvermögen demjenigen Ehegatten zugerechnet werden, der das entsprechende Einkommen erzielt bzw. Eigentümer des Geschäftsvermögens ist. Die anderen Vermögenswerte, die daraus fliessenden Erträge sowie die privaten Schulden sollen hingegen als Total zusammengefasst und den Ehegatten zwingend je zur Hälfte zugewiesen werden, unabhängig vom Güterstand14. Hinsichtlich der Deklarationspflicht wurden zwei Untervarianten untersucht:

→ Bei der ersten Variante sollen die Ehegatten je eine eigene Steuererklärung ausfüllen, doch ist für die Deklaration des privaten Vermögens und der privaten Vermögenserträge bzw. für die entsprechenden Verluste und Schuldzinsen ein gemeinsames

14 Am 31. Oktober 1996 verfügte der damaligeVorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, Bundesrat Kaspar Villiger, die Einsetzung der Expertenkommission „Familienbesteuerung“ zur Überprüfung des gesamten Systems der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Im Rahmen ihrer Arbeiten entwickelte die Expertenkommission vier Steuermodelle, darunter auch ein Individualbesteuerungsmodell. Wie beim oben umschriebenen Modell sollen dabei bei jeder steuerpflichtigen Person grundsätzlich nur die ihr selbst zufliessenden Einkünfte erfasst werden. Jeder Ehegatte hätte dementsprechend eine eigene Steuererklärung auszufüllen. Vermögenserträge und Schuldzinsen sollen je hälftig auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Der Nachweis einer abweichenden Aufteilung sollte aber vorbehalten bleiben. Vgl. dazu den Bericht der Expertenkommission zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung (Kommission Familienbesteuerung), Bern 1998, S. 72 ff sowie die Beilagen zum Bericht, Heft 3.