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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Einlageblatt vorgesehen. Diese Faktoren werden sodann den Ehegatten hälftig zugewiesen.
→ Bei der zweiten Variante soll jeder Ehegatte ebenfalls nur die eigenen Steuerfaktoren deklarieren und unterschriftlich bestätigen. Die Steuerfaktoren beider Ehegatten sollen jedoch auf einem gemeinsamen Steuerformular festgehalten werden. Das Privatvermögen und die privaten Vermögenserträge bzw. die entsprechenden Verluste und Schuldzinsen werden in einer gemeinsamen Rubrik deklariert. Anschliessend ist das Gesamtergebnis auf die Ehegatten hälftig aufzuteilen.
• Beim Modell „Veranlagungswahlrecht für Ehepaare“ sollen den
Ehegatten zwei Besteuerungsvarianten zur Auswahl stehen; einerseits die Zusammenveranlagung mit Teilsplitting, wie sie die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung im Steuerpaket 2001 vorsah, und andererseits eine Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt. Für dieses Modell wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass sich die Ehegatten für das Teilsplitting entscheiden. Möchten die Ehegatten zur Individualbesteuerung wechseln, müssen sie ihr Wahlrecht ausüben. Dieses Wahlrecht sollen sie nur gemeinsam durch übereinstimmende Willenserklärung ausüben können.
3 .1.2 Grundmodell: Modifizierte Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung
3.1.2.1 Allgemeines
Aus Praktikabilitätserwägungen wird die „Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung“15 bevorzugt, denn sie vereinfacht den Ehepaaren die Deklaration der Vermögenswerte.
Durch die pauschale Zuordnung des Vermögens, der Vermögenserträge, der Schuldzinsen und der Schulden ungeachtet des Güterstandes fällt auch die Kontrolle durch die Veranlagungsbehörde im Vergleich zur reinen und zur konsequenten Individualbesteuerung weniger aufwändig aus.
3.1.2.2 Zuweisung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten
Vermögenswerte im Privatvermögen und daraus fliessende Erträge der Ehegatten werden diesen zwingend je zur Hälfte zugewiesen. Eine Aufteilung der privaten
15 Bei diesem Modell ist im Gegensatz zur konsequenten Individualbesteuerung keine eigentliche güterrechtliche Auseinandersetzung erforderlich. Bei der konsequenten Individualbesteuerung könnte die konkrete Zuweisung der einzelnen Steuerfaktoren, welche die verheiratete Person in der Steuererklärung entsprechend den zivilrechtlichen Verhältnissen selber vornehmen muss, Schwierigkeiten bereiten, da das Ausfüllen der Steuererklärung genaue Kenntnisse über den eigenen Güterstand sowie die zivilrechtlichen Ausscheidungsregeln bedingt.