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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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Diesen Alleinerzieherabzug sollen auch all jene alleinstehenden steuerpflichtigen Personen beanspruchen können, die mit unterstützungsbedürftigen Personen einen Haushalt führen, für die sie den Unterstützungsabzug geltend machen können.

3.1.2.10 Tarif

Die Individualbesteuerung beruht auf einem Einheitstarif, der auf alle natürlichen steuerpflichtigen Personen angewandt wird. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen wird durch diverse Abzüge Rechnung getragen.

Der für die Berechnung des Modells verwendete Tarif musste im Vergleich zum heutigen Tarif im unteren Bereich etwas verschärft werden. Er ist jedoch ähnlich progressiv ausgestaltet.

3.1.2.11 Stellung der Ehegatten im Steuerverfahren

Ehegatten üben die Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten - mit gewissen Ausnahmen24- getrennt aus. Alle Mitteilungen der Steuerbehörden an die Ehegatten erfolgen getrennt.

Bei einer Individualbesteuerung geht man grundsätzlich davon aus, dass Ehegatten zwei Steuererklärungen ausfüllen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, alle Einkünfte und Vermögenswerte der Ehegatten in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren, vorausgesetzt die Steuerfaktoren des einen Ehegatten können innerhalb der Steuererklärung getrennt von denjenigen des anderen Gatten aufgelistet werden25.

Im Hinblick auf das Einsprache- und Rechtsmittelverfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Veranlagung eines Ehegatten die Veranlagung des anderen beeinflussen kann, beispielsweise bei unklarer Zuweisung bestimmter Einkünfte oder Abzüge. Deshalb ist mit der Einsprache eines Ehegatten gegen seine eigene Veranlagung die Rechtsfolge zu verbinden, dass auch die Veranlagung des anderen Ehegatten keine Rechtskraft erlangt, selbst wenn dieser andere Ehegatte nicht Einsprache erhebt. Der Partner des Einsprechers muss folglich in das Einspracheverfahren mittels Beiladung miteinbezogen werden. Dem Beigeladenen soll dabei ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zukommen. Andererseits werden ihn die gleichen Parteipflichten wie den Einsprecher treffen. Wenn beide Ehegatten unabhängig voneinander Einsprache erheben, sollten die beiden Verfahren vereint werden. Die Ehegatten bilden dabei eine Streitgenossenschaft.

3.1.2.12 Haftung der Ehegatten

Bei der Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung werden die privaten Vermögenserträge sowie das private Vermögen der Ehegatten auf einem

24 Als Ausnahme ist hier die Deklaration der privaten Vermögen und Vermögenserträge auf einem gemeinsamen Einlageblatt zu nennen.

25 Mit einer gemeinsamen Steuererklärung entfernt man sich indessen von dem eigentlichen Ziel der Individualbesteuerung, unabhängig vom andern Ehegatten eine eigene Steuererklärung auszufüllen und das Steuerverfahren durchzuführen, kurz, die steuerlichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen.