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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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3.3.7 Verhältnis zum internationalen Recht
Eine Wahlmöglichkeit wie beim dargelegten Modell „Teilsplitting mit Wahlrecht für Ehepaare“ ist seit 1958 in Deutschland vorgesehen. Bei unserem nördlichen Nachbarn können Ehepaare zwischen der Individualbesteuerung und der Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting wählen.
Das Grundmodell ist die Individualbesteuerung. Geben die Ehegatten überhaupt keine Erklärung ab, so wird allerdings unterstellt, dass sie die Zusammenveranlagung wählen, da diese für die Steuerpflichtigen im Normalfall die vorteilhaftere Variante darstellt. Entscheidet sich einer der Ehegatten für die Individualbesteuerung, so werden die Eheleute getrennt veranlagt65.
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in Deutschland ergibt sich aus ihrer Einkommensteuerstatistik, dass 1998 52,6% aller Einkommensteuerveranlagungen in Deutschland Zusammenveranlagungen von Ehepaaren waren und 0,9% aller Steuerpflichtigen getrennt veranlagt wurden. Die übrigen Fälle waren Einzelveranlagungen von nicht verheirateten Personen (46,2%). Bei 0,3% der Steuerfälle wurde ein so genanntes Witwen-/Witwer-Splitting angewendet.
Eine gemeinsame Besteuerung kommt dann zur Anwendung, wenn beide Ehegatten sich zu keiner der beiden Veranlagungsvarianten äussern oder aber übereinstimmend die Zusammenveranlagung wählen. Die Einkünfte der beiden Ehegatten werden in diesem Fall zusammengerechnet, aber nur zum Satze des hälftigen Einkommens besteuert (sog. Ehegattensplitting)66. Verheiratete Paare, bei denen nur ein Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, werden auf diese Weise gleich behandelt wie Zweiverdienerehepaare.
Die Kinder sind grundsätzlich selbstständig steuerpflichtig.
Für jedes Kind wird unabhängig vom Einkommen der Eltern Kindergeld ausgerichtet, sofern nicht ein Abzug vom Einkommen (sog. Kinderfreibetrag) für die steuerpflichtigen Eltern vorteilhafter ist. Das deutsche Steuersystem belässt zudem das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei. Die Höhe des Existenzminimums richtet sich nach dem Sozialhilferecht. Das deutsche Recht kennt daneben zahlreiche Abzüge vom Nettoeinkommen, unter anderem den Entlastungsbetrag für alleinerziehende Personen, den Altersentlastungsbetrag, den Abzug für Kinderbetreuungskosten, einen Ausbildungsfreibetrag sowie einen Abzug für eine Haushaltshilfe.
3.3.8 Verfassungsmässigkeit
Die Individualbesteuerung wie auch die Gemeinschaftsbesteuerung sind verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind jedoch bei beiden Veranlagungssystemen Korrektive erforderlich, um die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern und eine Überbelastung gewisser Gruppen zu vermeiden.
Um möglichst ausgewogene Belastungsrelationen zu erzielen, sind auch beim Teilsplitting mit Wahlrecht für Ehepaare diverse Korrekturmassnahmen vorgesehen. Den Alleinstehenden und den Alleinerziehenden wird ein Haushaltsabzug gewährt.
65 Vgl. § 26 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG).
66 Vgl. § 26 b und § 32 a Abs. 5 EStG.