Bericht (Patentanwalt)

Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 15 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Forderung zur Schaffung einer Berufsregelung für die Patentanwaltschaft besteht seit mehreren Jahren. Ein erster Gesetzesentwurf wurde im Jahr 2004 von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Patentanwaltschaft (VSP, VESPA, VIPS) sowie der economiesuisse und des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ausgearbeitet.

Im Rahmen des zweiten Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Patentrechts, welches vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2004 durchgeführt wurde, stellte der Bundesrat die grundsätzliche Idee der Schaffung einer Berufsregelung für die Patentanwaltschaft zur Diskussion. Dieser Vorschlag war weitgehend unbestritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der dazu eingegangenen Stellungnahmen begrüsst. Die Vernehmlassung betraf jedoch einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und unterschiedlicher Tragweite. Der Bundesrat beschloss deshalb an seiner Sitzung vom 11. März 2005, sich zunächst auf den Kernpunkt der Revision, die Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen, zu konzentrieren. Dieses Paket wurde vom Parlament in der Schlussabstimmung vom 22. Juni 2007 verabschiedet. Die Ausbesserung der Schwachstellen bei der Beratung in Patentsachen stellte der Bundesrat vorläufig zurück, weil dieses Anliegen im Vergleich zu den übrigen Aspekten der Patentgesetzrevision als weniger dringlich erachtet wurde und die Vorlage noch wenig ausgereift war. In seinen Jahreszielen für das Jahr 2006 nahm der Bundesrat dieses letzte Anliegen der laufenden Patentgesetzrevision wieder auf.

Die Forderung nach der Schaffung einer Berufsregelung für die Patentanwaltschaft ist zudem Gegenstand der am 17. Juni 2005 von Ständerätin Leumann-Würsch eingereichten parlamentarischen Initiative (05.418). Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 24. April 2006 im Verfahren der Vorprüfung behandelt, die entsprechenden Anliegen als begründet erachtet und der Initiative einstimmig Folge gegeben.

Das Patentanwaltsgesetz errichtet einen Titelschutz für Personen, die in der Schweiz eine patentanwaltliche Tätigkeit ausüben: Bestimmte Berufsbezeichnungen dürfen nur von Personen mit nachgewiesenen Berufsqualifikationen geführt werden. Der Titelschutz in Verbindung mit dem Patentanwaltsregister ermöglicht dem Publikum die Wahl einer fachlich kompetenten Person. Der Gesetzesentwurf statuiert eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht für die im Patentanwaltsregister eingetragenen Patentanwältinnen und Patentanwälte.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat beauftragte mit Beschluss vom 29. November 2006 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über das Bundespatentgericht und zu einem Patentanwaltsgesetz durchzuführen.

Die Vernehmlassung wurde am 29. November 2006 eröffnet. Sie dauerte bis zum 30. März 2007. Es gingen insgesamt 80 Stellungnahmen zum Entwurf des Patentanwaltsgesetzes ein. Davon nahmen 61 materiell Stellung.

3 Zusammenfassung des Ergebnisses

Der Vorentwurf zu einem Patentanwaltsgesetz wird in seiner gegenwärtigen Form von allen Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich unterstützt, die dazu Stellung nehmen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer halten die Reglementierung von Berufen allgemein für problematisch, erachten den Entwurf an sich jedoch als gelungen.