Vorlage
Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 14 Seiten
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Bundesgesetz über das Bundespatentgericht Vorentwurf (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG)
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 191a Absatz 3 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Kapitel: Stellung
Art. 1 Grundsatz
1 Das Bundespatentgericht ist das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes.
2 Es entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts.
Art. 2 Unabhängigkeit
Das Bundespatentgericht ist in seiner rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
Art. 3 Aufsicht
1 Das Bundesgericht übt die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundespatentgerichts aus.
2 Die Oberaufsicht wird von der Bundesversammlung ausgeübt.
3 Das Bundespatentgericht unterbreitet dem Bundesgericht jährlich seinen Entwurf für den Voranschlag sowie seine Rechnung und seinen Geschäftsbericht zuhanden der Bundesversammlung.
Art. 4 Finanzierung
Das Bundespatentgericht finanziert sich aus Gerichtsgebühren sowie Beiträgen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Institut).
1 SR 101
2 BBl ...