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Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 14 Seiten

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Bundesgesetz über das Bundespatentgericht Vorentwurf (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 191a Absatz 3 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,

beschliesst:

1. Kapitel: Stellung

Art. 1 Grundsatz

1 Das Bundespatentgericht ist das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes.

2 Es entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts.

Art. 2 Unabhängigkeit

Das Bundespatentgericht ist in seiner rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Art. 3 Aufsicht

1 Das Bundesgericht übt die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundespatentgerichts aus.

2 Die Oberaufsicht wird von der Bundesversammlung ausgeübt.

3 Das Bundespatentgericht unterbreitet dem Bundesgericht jährlich seinen Entwurf für den Voranschlag sowie seine Rechnung und seinen Geschäftsbericht zuhanden der Bundesversammlung.

Art. 4 Finanzierung

Das Bundespatentgericht finanziert sich aus Gerichtsgebühren sowie Beiträgen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Institut).

1 SR 101

2 BBl ...