Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 143Fedlex · Erläuternder Bericht
im Gesundheits- und Sozialwesen zu rechnen. Neue Wettbewerbsverzerrungen können aber im Gesundheitswesen entstehen, wo subventionierte und nicht subventionierte Leistungsanbieter aufeinander treffen, wie das im Spitalbereich der Fall ist. Neutralität würde sich hier nur einstellen, wenn die Subventionen wie Entgelte besteuert würden.159 Auch im Sozialwesen kann es zu neuen Wettbewerbsverzerrungen kommen, diese stehen weniger im Zusammenhang mit Subventionen als mit Angeboten, die direkt aus öffentlichen Haushalten finanziert werden, so dass infolge fehlenden Entgelts eine Besteuerung unterbleibt. Die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen reagiert preisunelastisch. Deshalb wird ihre Unterstellung unter die MWST den Wachstumstrend dieser Branche kaum bremsen können. Da der Preis als Steuerungsinstrument der Nachfrage auch im Sozialbereich nur von untergeordneter Bedeutung ist, dürften auch hier kaum Nachfrageeffekte infolge der MWST-Erhöhung auftreten.
Da die Dienstleistungen des Gesundheitswesens praktisch ausschliesslich von privaten Haushalten nachgefragt werden, bleibt die MWST an diesen hängen, sei es direkt oder indirekt via höhere Krankenkassenprämien. Insgesamt ist die Erhöhung der Konsumentenpreise im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienstleistungen auf rund 2,6 Prozent zu schätzen. In dieser Schätzung sind die Medikamente, welche durch den Einheitssatz höher als bisher besteuert werden, und die therapeutischen Apparate, die durch den Einheitssatz entlastet werden, eingeschlossen.160 Dies würde auch einen einmaligen Kostenschub bei den Krankenkassenprämien bewirken. Die Gesundheitsausgaben nehmen mit steigendem Haushaltseinkommen absolut zu, ihr Anteil an den Konsumausgaben nimmt jedoch ab. Die relative Höherbelastung der niedrigen Einkommensgruppen wird allerdings durch die Prämienverbilligung für diese Haushalte relativiert. Da das Steueraufkommen im Gesundheits- und Sozialwesen hoch ist, profitieren die privaten Haushalte durch dessen Unterstellung unter die MWST von generell tieferen Sätzen bei anderen Gütern, was sich in niedrigeren Konsumentenpreisen für diese Güter äussert.
Das Gesundheitswesen ist ein grosses und überdurchschnittlich wachsendes Segment des Konsums. Seine Unterstellung unter die MWST ermöglicht daher den Steuersatz oder die Steuersätze insgesamt vergleichsweise tief anzusetzen. Da die Zusatzlast der Besteuerung approximativ quadratisch mit dem Steuersatz zunimmt, ist dies ein entscheidender Vorteil.
Die Mehreinnahmen kommen vollständig dem Bund zugute. Die Mehreinnahmen im Gesundheitswesen werden überwiegend durch die Endverbraucher als Selbstzahler oder via Krankenkassenprämien aufgebracht. Davon wird allenfalls ein gewisser Druck auf höhere Prämienverbilligungen ausgehen, die dann von Bund und Kantonen finanziert werden müssten.161 Ein Teil der Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt auch über Subventionen. Betroffen ist in erster Linie der Spitalbereich. Hier vergeben die Kantone jährlich Subventionen in Höhe von 6 bis 7 Milliarden Franken an öffentliche und öffentlich subventionierte Spitäler. Die Steuer kann deshalb bewirken, dass diese Subventionen etwas aufgestockt werden müssten, falls keine Lösung im Sinne einer Überwälzung auf die Krankenkassen gefunden wird. In einem
159 Vgl. hierzu die Reformmöglichkeit in Ziff. 6.1.3.
160 Die Mehrbelastung auf Basis des Jahres 2001 und der Konsumentenpreise beträgt bei den Medikamenten 3.5%; bei den therapeutischen Apparaten resultiert eine Entlastung um 1.5%. Beim Gesundheits- und Sozialwesen ohne diese beiden Gütergruppen erhöhen sich die Konsumentenpreise um 2.4%.
161 Siehe Ziff. 3.2.2 und 3.2.3, jeweils zweitletzter Abschnitt.