Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen des Moduls „Steuergesetz”

3.1.1 Auswirkungen auf die steuerpflichtigen Personen

Alle 310'000 Steuerpflichtigen profitieren in der einen oder anderen Form von den über 50 im Modul „Steuergesetz“ enthaltenen Massnahmen.

∑ Die freie Nachweismöglichkeit für steuermindernde Tatsachen, die Regelung

des Anspruchs auf rechtsverbindliche Auskunft durch die ESTV oder die Straffung des Veranlagungsverfahrens kommen allen Steuerpflichtigen zugute.

∑ Von der Möglichkeit des schnelleren Ausstiegs aus den Saldosteuersätzen kön-

nen all jene profitieren, welche die Bedingungen für die Unterstellung unter diese Abrechnungsmethode erfüllen, also rund 85 Prozent aller Steuerpflichtigen.

∑ Es gibt aber auch Massnahmen, die nur einem kleinen Kreis von Steuerpflichti-

gen eine Verbesserung bringen, so beispielsweise die Beschränkung der Solidarhaftung bei der Gruppenbesteuerung im Fall des Austrittes aus der Gruppe, die Steuerbefreiung des grenzüberschreitenden Busverkehrs, die Wahrung des Berufsgeheimnisses der Effektenhändler oder die unechte Befreiung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und staatlich anerkannten Schulen.

3.1.2 Auswirkungen auf den Bund

Das Modul “Steuergesetz” enthält über 50 Einzelmassnahmen zur Verbesserung des Gesetzes und zur einfacheren Handhabung der Mehrwertsteuer. Einige dieser Massnahmen führen zu Mindereinnahmen für den Bund, andere zu Mehreinnahmen und wieder andere zeitigen keine messbaren Auswirkungen. Wie nachfolgender Aufstellung der wichtigsten Massnahmen entnommen werden kann, ergeben sich per Saldo keine spürbaren Mehr- oder Mindereinnahmen für den Bund: