Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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müsste das Steuersystem von Grund auf geändert werden. Bei einer solchen Lösung müsste jedenfalls mit einem sehr langen Umsetzungshorizont gerechnet werden.

5.1.3.6 Schlussfolgerungen zu den möglichen Verteilkanälen

Die Abwägung der Vor- und Nachteile der geprüften Verteilkanäle führt zu folgenden Schlüssen:

∑ Bei den EL sind insbesondere die Nachteile des eingeschränkten Bezügerkreises

und der hohe Verwaltungsaufwand im Falle einer Ausweitung des Bezügerkreises als gewichtig einzuschätzen. Der Vorteil der Bedarfsgerechtigkeit vermag die schwerwiegenden Nachteile dieser Lösung nicht aufzuwiegen.

∑ Bei den IPV stellen mögliche Ungleichheiten zwischen den Kantonen bei der

Mittelverteilung einen Nachteil dar. Insgesamt überwiegen die Vorteile dieses Verteilkanals für das Korrektiv aber eindeutig. Wichtig erscheint insbesondere, dass die bedarfsgerechte Verteilung der neuen Mittel ohne grössere Änderung der bestehenden Systeme und somit bei sehr geringem Vollzugsaufwand erfolgen könnte.

∑ Die Lösung, ausschliesslich die Krankenkassen als Verteilkanal zu verwenden,

wäre an und für sich einfach. Da aber nicht alle Versicherten bezugsberechtigt sein sollen, würde ein zweites, eher kompliziertes Verteilsystem neben der IPV geschaffen. Auch der in diesem System nötige Eingriff in die kantonale Zuständigkeit stellt einen schwerwiegenden Nachteil dar.

∑ Eine negative Einkommenssteuer schliesslich fällt als Korrektiv ausser Betracht,

weil das Steuersystem dafür in kurzer Zeit grundsätzlich umgestaltet werden müsste.

Aufgrund der dargelegten Argumente ist das IPV-System klar als Verteilkanal für das sozialpolitische Korrektiv zu favorisieren.

5.1.4 Beurteilung der vorgeschlagenen Lösung

Mit der befristeten Einführung eines sozialpolitischen Korrektivs kann die Belastung der einkommensschwächsten 30 Prozent der Bevölkerung infolge der MWST-Reform weitestgehend kompensiert werden. Der vorgeschlagene Verteilkanal der IPV ermöglicht eine zielgerichtete Verteilung der Mittel an die einzelnen bezugsberechtigten Personen bei einem geringen Verwaltungsaufwand. Eine Befristung erscheint gerechtfertigt, weil es sich beim Korrektiv pro Person um einen durchschnittlichen Betrag von weniger als 0,3 Prozent des Haushaltseinkommens handelt. Zudem nimmt die Belastung im Laufe der Zeit wegen des sinkenden Anteils der Güter des täglichen Bedarfs am Haushaltsbudget und wegen steigenden Realeinkommen ab. Schliesslich reduziert sich die Belastung nach Ablauf der Frist spürbar, weil ohne Finanzierung des sozialpolitischen Korrektivs der Einheitssatz in der MWST um 0,1 Prozentpunkt gesenkt werden kann. Als Nachteil zu werten ist die Tatsache, dass sich entsprechend den unterschiedlichen IPV-Systemen in den Kantonen die Höhe und der Kreis der Bezugsberechtigten deutlich unterscheiden können. Im Hinblick auf tiefe Vollzugskosten und die Wahrung des Spielraums der Kantone bei den IPV ist dies jedoch aus Sicht des Bundesrates zu rechtfertigen.