Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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Wassern und die Einführung einer Sondersteuer auf Wein und Obstwein vollumfänglich zu kompensieren.
Die Neuregelung hat zumindest vorläufig keine Auswirkungen auf die Steuererträge des Bundes. Im Gegensatz zu den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, welche der Teuerungsentwicklung folgen, hängen die Erträge aus den Sondersteuern vom Verbrauch ab. Mittel- und längerfristig ist deshalb mit Mindereinnahmen zu rechnen. Diesem Effekt kann allerdings mit Anpassungen der Sondersteuersätze an die Teuerung entgegen gewirkt werden.
f) Erhebungswirtschaftlichkeit (Verwaltung)
Einerseits ergeben sich bei der Mehrwertsteuer geringfügige Erleichterungen, da mit dieser Regelung ein Anwendungsproblem eliminiert wird. Andererseits gilt es, die neue Sondersteuer auf Wein und Obstwein zu handhaben, was einen spürbaren Mehraufwand für die Verwaltung nach sich zieht.