Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 276Fedlex · Erläuternder Bericht
Grafisch lässt sich der mögliche Verfahrensablauf bei definitiver Abrechnung per Geschäftsjahresabschluss 31. Dezember wie folgt darstellen:
ESTV stellt dem Steuerpflichtigen
am 20. Dezember das Formular für
die definitive Abrechnung per Inkasso
31. Dezember zu
Reagiert der Ja Definitive Ja
Steuerpflichtige bis Abrechnung Veranlagung
Ende Februar? eingereicht?
Nein Nein
Zustellung einer provisori- Verlänge-
Abrechnungs- sche Quartalsab- Ja rungsgesuch für Ja ESTV verlangt Mahnung rechnung einge- definitive Abrech- eine Akontozahlung reicht? nung?
Nein
Reagiert der Ja
Steuerpflichtige Verlänge-
innert Frist? rungsgesuch für Ja ESTV verlangt
definitive Abrech- eine Akontozahlung
nung?
Nein
Nein
Veranlagung
Inkasso (Ermessens-
einschätzung)
Nein Akontozahlung
geleistet?
Ja
Fristverlängerung
wird gewährt
Ja
Nein Definitive Ja
Abrechnung
eingereicht?
a) Auswirkungen auf die steuerpflichtigen Personen
Ein gemischtes Veranlagungsverfahren reduziert wesentlich das Risiko der Unternehmen, nach längerer Zeit noch mit Steuernachbelastungen konfrontiert zu werden, die nicht mehr auf die Abnehmer überwälzt werden können. Zudem wird die Abstimmung der Buchhaltung mit der Steuerabrechnung erleichtert, da die definitive Steuerabrechnung für die Steuerperiode erst nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses erfolgen muss. Ein gemischtes Veranlagungssystem führt aber andererseits zu einer administrativen Mehrbelastung der Unternehmen. Sie müssen nämlich eventuell bereits bei den provisorischen vierteljährlichen Abrechnungen, mindestens aber bei der definitiven Abrechnung, die nach der Erstellung des Geschäftsabschlusses einzureichen ist, nebst dem Abrechnungsformular weitergehende Angaben machen. Zudem ist zu beachten, dass eine nachträgliche Korrektur von fehlerhaften Abrechnungen in der Regel nicht mehr möglich ist, wenn die Veranlagungsverfügung Rechtskraft erlangt hat. Dies kann sich negativ (z. B. wenn in der Abrechnung