Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 281Fedlex · Erläuternder Bericht

len. Ob die zusätzliche Steuer aus der MWST-Erhöhung überwälzt werden kann, hängt von Angebot und Nachfrage auf dem entsprechenden Markt ab.

Psychologisch kann die steuerpflichtige Person zur Beauftragten der Verwaltung werden, was die Akzeptanz der Steuer positiv beeinflussen würde.

b) Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Werden den Unternehmen die durch die Mehrwertsteuer verursachten administrativen Kosten vom Bund bezahlt, sinken entweder die Preise der Leistungen (die Kostensenkung wird also an die Abnehmer weiter gegeben) oder es steigt die Marge und damit der Gewinn, womit auch die Investitionskapazität zunimmt. Wie bereits erwähnt, würden alle im Register der steuerpflichtigen Personen bei der ESTV eingetragenen Unternehmen einen Entrichtungsbeitrag erhalten. Wird bei Leistungen ins oder im Ausland die Bezugsprovision überwälzt, kommt dies den ausländischen Abnehmern zugute. Die Bezugsprovision verbessert damit kurzfristig die Stellung der Exportwirtschaft gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Allerdings wird dieser Vorteil durch die Anpassung der Wechselkurse wieder neutralisiert.

c) Bedeutung für die Konsumenten

Die direkte Steuerbelastung der Konsumenten steigt infolge der Ausrichtung einer Bezugsprovision. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die administrativen Kosten der Unternehmen im Umfang der vom Bund bezahlten Bezugsprovision zurückgehen, was eine Senkung der Preise um eben diesen Betrag erlaubt und die MWST-Erhöhung teilweise kompensiert. Diese Entrichtungsbeiträge kommen allen im Register der MWST eingetragenen Unternehmen zugute, also auch denjenigen, die ihre Leistungen im oder ins Ausland erbringen. Schätzungsweise 60 Prozent der durch den Entrichtungsbeitrag verursachten Kostenreduktion dürfte den inländischen Konsumenten zugute kommen. Nachfolgend werden die Auswirkungen einer durch 0,5 Prozentpunkte erhöhten Einheitssatz finanzierten Bezugsprovision dargestellt:

Einkommensklassen (Franken pro Monat) Alle 0 - 4'500 - 6'700 - 8'700 - 11'700

Haushalte 4'499 6'699 8'699 11'699 und mehr

Haushaltseinkommen in Franken pro Monat 8'623 3'130 5'676 7'673 10'077 16'677

MWST-Belastung durch 0,1% Einheitssatz pro Monat 4.73 2.36 3.55 4.50 5.40 7.93

MWST-Belastung durch 0,5% Einheitssatz pro Monat 23.65 11.78 17.74 22.50 26.98 39.65

MWST-Belastung durch 0,5% Einheitssatz pro Jahr 283.85 141.32 212.85 269.98 323.75 475.84

Minderbelastung infolge Preissenkungen 170.31 84.79 127.71 161.99 194.25 285.50

Effektive Mehrbelastung in Franken pro Jahr 113.54 56.53 85.14 107.99 129.50 190.34 Differenz in % des Haushalteinkommens 0.11% 0.15% 0.12% 0.12% 0.11% 0.10%

Berechnet mit Hilfe der Einkommens- und Verbrauchserhebungen 2000 - 2002 des Bundesamtes für Statistik

Die Haushalte mit niedrigen Einkommen sind prozentual stärker betroffen als diejenigen mit hohen Einkommen. Bei einer Erhöhung des Einheitssatzes um 0,5 Prozent beträgt die Mehrbelastung unter den getroffenen Annahmen für das Fünftel der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen 0,17 Prozent des Einkommens und für das Fünftel mit den höchsten Einkommen 0,10 Prozent.280

280 Die Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik enthält nicht alle Ausgaben der Haushalte. Nicht enthalten sind beispielsweise die Wohnbauinvestitionen,