Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

3.1.2.12 Gesundheitswesen

Die deutliche Mehrheit der im Gesundheitsbereich tätigen Vernehmlasser lehnen sowohl das Modul „Einheitssatz“ wie auch das Modul „2 Sätze“ ab.

Der Schweizerische Apothekerverband (133) und der Schweizerische Verband der privaten Spitex-Organisationen (210) begrüssen hingegen das Modul „Einheitssatz“, da es zu erheblichen Erleichterungen für die KMU führt und ausserdem heute bestehende Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt: Während die Medikamentenabgabe im Spital von der Steuer ausgenommen ist, unterliegen die in den Apotheken gekauften Medikamente der Mehrwertsteuer. Auch die privatwirtschaftlich organisierten Spitex-Organisationen sind gegenüber den gemeinnützigen Spitex-Organisationen, welche von der Steuer ausgenommen sind, massiv benachteiligt. Das Modul „Einheitssatz“ löst diese stossende Ungleichbehandlung.

Auch die Spitäler der Schweiz (206), der Schweizer Physiotherapie Verband (234), der Schweizerische Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (530), die Privaten Alters- und Pflegeeinrichtungen (424) und der Schweizerische Verband diplomierter ErnährungsberaterInnen (508) sprechen sich für das Modul „Einheitssatz“ aus, aber nur in der Variante „Gesundheitswesen“. Der Einheitssatz vereinfacht die mehrwertsteuerliche Handhabung deutlich. Das Gesundheitswesen darf aber nicht der Mehrwertsteuer unterstellt werden, da dies einen immensen Kostenschub zur Folge hätte, was angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel aller Gesundheitsausgaben durch obligatorische Sozialversicherungen oder durch den Staat finanziert werden, keinen Sinn macht. Ausserdem hätte eine Besteuerung des Gesundheitswesens einen substanziellen Wettbewerbsnachteil gegenüber der zunehmenden grenzüberschreitenden Konkurrenz zur Folge.

Im Übrigen wird das Modul „Steuergesetz“ in der Gesundheitsbranche aber klar begrüsst, soweit die Revisionsvorschläge tatsächlich eine administrative Vereinfachung des Mehrwertsteuer-Verfahren bringen oder die Rechtssicherheit der Steuersubjekte erhöhen.

3.1.2.13 Soziales, Behindertenverbände

Die Vernehmlasser aus dem Sozialbereich und der Behindertenarbeit, wie beispielsweise Caritas Schweiz (76), die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (79), Fastenopfer (84), HEKS (91), die Krebsliga (97), Pro Infirmis (98), Pro Senectute (100), die Schweizer Berghilfe (113), Helvetas (115), Swissaid (125), Swisscontact (126), die ZEWO (131), der Schweizerische Seniorenrat (145), das Schweizerische Rote Kreuz (157), die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi (161), Terre des hommes (169), der Verband Heime und Institutionen (182), die Winterhilfe (200) sowie Pro Fonds (209) können mit gewissen Vorbehalten dem Modul „Steuergesetz“ zustimmen. Entschieden zurückgewiesen werden die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“, da diese die Interessen der Wirtschaft über das Gemeinwohl stellen. Ausserdem kommt die Aufhebung der Ausnahmen bei der heutigen grenzüberschreitenden Mobilität einem Standortnachteil gleich, weil die Ausnahmen in der EU weiterhin gelten. Die stärkere Besteuerung der Güter des täglichen Konsums führt zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte. Negativ ist ferner, dass die Anzahl Steuerpflichtige zunimmt und der Erhebungsaufwand von Staat und Steuerpflichtigen steigt. Das Modul „2 Sätze“ bringt keine Vereinfachung und der Teue-