Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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rungsschub, mit welchem einkommensschwache Haushalte rechnen müssen, wird durch kein sozialpolitisches Korrektiv abgefedert.
3.1.2.14 Sportvereine und -verbände
Im Bereich des Sports ist die Haltung eindeutig: Sämtliche Vernehmlasser lehnen die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ klar ab. Die Swiss Olympic Association (167), stellvertretend für zahlreiche weitere Sportverbände, führt aus, dass durch die Abschaffung der Steuerausnahmen im Sportbereich 3'500 zusätzliche Steuerpflichtige entstehen, was einen administrativen Aufwand von ca. 23,5 Mio. Franken zur Folge hat. Weiter gibt sie zu bedenken, dass mit der Abschaffung der Steuerausnahmen im Bereich Sport die schweizerische Volkswirtschaft ca. 13,5 Mio. Franken verlieren könnte, da nach Schätzungen der Eidg. Steuerverwaltung lediglich 10 Mio. Franken Steuererträge mehr generiert werden. Gemäss ihren eigenen Schätzungen und den Schätzungen von PricewaterhouseCoopers ergäben sich bei der Einführung des Einheitssatzes jedoch zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von Fr. 29,6 Mio. für den Bund. Da der Sport massiv staatlich unterstützt wird, führt die Abschaffung der Ausnahmen zu einer unsinnigen Umverteilung, was nicht das Ziel sein kann. Die Swiss Olympic Association (167) bezeichnet ferner die zusätzliche Belastung der privaten Haushalte im Sportbereich als unangemessen. Sie rügt, dass dies zu einer Verteuerung zahlreicher sportlicher Dienstleistungen, insbesondere von Sportveranstaltungen und sportlichen Ausbildungskursen führt und dadurch die Verbreitung des Sports bei finanzschwachen Individuen und Familien erschwert wird. Da in anderen Bereichen Steuerausnahmen bestehen bleiben, lässt sich die Abschaffung der Ausnahmen beim Sport noch weniger rechtfertigen. Ihrer Meinung nach führt die Besteuerung des Sportes auch zu einem erheblichen Standortnachteil für die Schweiz gegenüber den EU-Mitgliedstaaten. Sie fürchtet auch, dass sich die Sportvereine und -verbände nicht mehr nach dem Milizprinzip organisieren könnten, wenn die Ausnahmen abgeschafft würden.
Ebenso deutlich unterstützen die Swiss Olympic Association (167), der Schweizer Schiesssportverband (117), der Schweizerische Eishockeyverband (137), der Schweizerische Fussballverband (138), der Schweizerische Golfverband (139), der Schweizerische Turnverband (149) sowie zahlreiche weitere regionale und kantonale Sportvereine und -verbände das Modul „Steuergesetz“ unter Berücksichtigung der von ihnen in der Vernehmlassung aufgeführten Modifikationen. Dieses Modul bringt auch den Steuerpflichtigen im Bereich Sport erhebliche materielle und formelle Erleichterungen.
3.1.2.15 Bildung
Die Vernehmlasser aus dem Bildungsbereich lehnen die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ einhellig ab. Das Modul „Steuergesetz“ wird mit gewissen Vorbehalten jedoch begrüsst.
Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz, die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen der Schweiz (101) sowie die Universität Bern, die Berner Fachhochschule und die PH Bern (482) weisen darauf hin, dass beim Modul „Einheitssatz“ beispielsweise die Abgrenzungsprobleme zwischen steuerbaren Leistungen und nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden öffentlich-