Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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3.1.2.17 Agrar- und Waldwirtschaft
Der Schweizerische Bauernverband (64) sowie weitere Vernehmlasser aus dieser Branche fordern die möglichst sofortige Umsetzung des Moduls Steuergesetz. Bezüglich der weiteren Module wird das Modul „Einheitssatz“ ohne Variante „Gesundheitswesen“ dem Modul „2 Sätze“ vorgezogen. Beide Module führen aber zu einer teilweise namhaften Kostensteigerung in der Landwirtschaft. Das Modul „2 Sätze“ ist für die Landwirtschaft nur tragbar, wenn die Liste der Produkte, welche zum reduzierten Satz besteuert werden, mit dem geltenden Recht identisch ist.
3.1.2.18 Umwelt-Organisationen
Die Organisationen und Verbände, welche im Umweltbereich tätig sind, so zum Beispiel der WWF (202), die Schweizerische Energie-Stiftung (433), Greenpeace (481), die Alpen-Initiative (507), der Schweizer Vogelschutz (538) oder Pro Natura (558), befürworten klar das Modul „Steuergesetz“ unter dem Vorbehalt der von ihnen vorgebrachten Änderungswünsche. Entschieden abgelehnt werden die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“, und zwar in erster Linie deshalb, weil in diesen Modulen die Ausnahmen aufgehoben werden sollen. Auch der mit diesen Modulen angestrebte Vereinfachungseffekt wird nicht gesehen, weder auf Verwaltungs- noch auf Steuerpflichtigenseite.
3.1.2.19 Weitere Interessengruppen und Organisationen
Weitere Vernehmlasser, die sich nicht eindeutig einer Branche zuordnen lassen, haben sich ebenfalls zur Modulfrage ausgesprochen. Dabei wird einzig das Modul „Steuergesetz“ als gangbarer Weg erachtet. Dieser Meinung sind die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (89), die Pfadibewegung Schweiz (527), die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (532), die Heidy und Heinrich Bebié-von Gunten-Stiftung (496) und die Elternlobby Schweiz (531). Die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ werden abgelehnt, da die Nachteile des zusätzlichen Steuererhebungs- und Entrichtungsaufwandes sowie die Finanzierung des tieferen Einheitssatzes auf Kosten der heute von der Steuer ausgenommenen Umsätze staats- und gesellschaftspolitisch nicht zu verantworten sind. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (89) kritisiert zudem, dass ihr zentrales Anliegen, die Veterinärberufe von der Steuer auszunehmen, in keinem der Module berücksichtigt wird.
Der Schweizer Casino Verband (114) unterstützt das Modul „Steuergesetz“ grundsätzlich. Auch für die Gemeinschaft Schweizer Lotterien (165) ist nur das Modul „Steuergesetz“ akzeptabel. Die anderen Module lehnt sie wegen ihrer massiven Schlechterstellung der Lotterien und zum Teil auch der Benefiziare ab. Ausserdem führt die Aufhebung der Ausnahme für Glücksspiel und Wetten und damit die Belastung der Lotterien mit der Mehrwertsteuer zu einer massiven Verschiebung finanzieller Mittel von den Kantonen zum Bund. Zusätzlich sieht die Gemeinschaft Schweizer Lotterien (165) eine Benachteiligung der Lotteriegesellschaften gegenüber den Spielbanken, denn die um die zusätzliche Mehrwertsteuerbelastung verringerten Lotteriezuwendungen können nicht mit Steuermitteln ergänzt werden, ohne dass entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen. Dies im Gegensatz zu den Spielbanken, wo der Bund auf relativ einfache Art die Spielbanken-