Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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Leistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (Art. 23 Abs. 1 MWSTG)

Der Schweizerische Turnverband (149) und zahlreiche andere regionale und kantonale Turnvereine und -verbände sind nicht einverstanden damit, dass hoheitliche Leistungen auch in Zukunft von der Steuerausnahme profitieren sollen, und stellen die Frage, weshalb dieser Bereich gegenüber dem Sport bevorteilt wird.

Art. 19 Echt befreite Leistungen

Die Post (39) verlangt, dass die reservierten Dienste der Post echt von der Steuer befreit werden.

Die Post (39), Litra (93) und der Verkehrs-Club (199) sprechen sich für eine echte Befreiung der Leistungen im öffentlichen Verkehr aus. Es resultieren Verbilligungen, welche die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen; die Umlagerung von der Strasse auf die Schiene wird begünstigt und ein Beitrag zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele geleistet. Die SBB (37) sind gleicher Ansicht, verzichten aber aus realpolitischen Gründen darauf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Art. 22 Steuersatz

Befürworter und Gegner des Einheitssatzes sind in Ziffer 3.1.2 „Modulwahl“ dargestellt.

Die LPS (52), das Centre Patronal (77) und die Fédération des Entreprises Romandes (86) zweifeln daran, dass der Einheitssatz von 6 % bei einem Systemwechsel tatsächlich realisiert werden kann. Zum einen sind die in der Vorlage genannten Korrektive noch nicht eingerechnet und zum anderen ist unklar, ob nicht zur Sanierung der IV der Mehrwertsteuersatz zusätzlich erhöht werden muss. Das Problem sind zudem nicht primär verschiedene Sätze, sondern häufige Änderungen dieser Sätze, vor allem, wenn sie nur geringfügig sind. Die Privaten Alters- und Pflegeeinrichtungen (424) sind ebenfalls der Meinung, dass die Bezifferung des effektiven Satzes noch verfrüht ist, weil er im Wesentlichen von Anzahl und Art der von der Steuer ausgenommenen Leistungen, wozu unbedingt das Gesundheitswesen gehören muss, und allenfalls der Wahl und Ausgestaltung der Korrektive abhängt. Für die Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist aber nicht nur die Einführung eines Einheitssatzes wichtig, sondern vor allem dessen zeitliche Stabilität.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (162) befürchtet, dass die Reduktion des Normalsatzes nicht an die Konsumenten weitergegeben wird und deshalb die Einführung des Einheitssatzes nicht kostenneutral erfolgt.

Art. 99 Finanzierung der Einlageentsteuerung

Die EVP (46), die FDP (47) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) fordern eine Finanzierung der Einlageentsteuerung ohne befristete Steuersatzerhöhung.

Der Schweizerische Gewerbeverband (65), das Centre Patronal (77), die Fédération des Entreprises Romandes (86), die Fédération romande immobilière (87), Hotelleriesuisse (92), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizerische Anwaltsverband (132), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Versicherungsverband (155), die Treuhand-Kammer (172), der Vending Verband (174), Gastrosuisse (181), der Schweizerische Bäcker-Konditorenmeister-