Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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sociazione Consumatrici della Svizzera Italiana (71), das Konsumentenforum (96), der Schweizer Schiesssportverband (117) und weitere Schiessverbände und -vereine lehnen eine Unterstellung der Leistungen im Kulturbereich ab.
Sportbereich (Art. 18 Ziff. 15 MWSTG) inkl. Mitgliederbeiträge an einen Verein
Eine klare Mehrheit spricht sich gegen die Aufhebung der Steuerausnahme für den Sportbereich aus, unter anderem die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana (71), das Konsumentenforum (96) und der Kantonalverband der Zürcher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (315).
Der Kanton ZH (24) und der Schweizerische Gemeindeverband (58) wollen aus gesundheitspolitischen Beweggründen die Steuerausnahmen im Bereich des Breitensportes beibehalten. Die Swiss Olympic Association (167), der Schweizer Schiesssportverband (117) und zahlreiche andere Vernehmlasser aus dem Sportbereich befürchten eine Verteuerung zahlreicher sportlicher Dienstleistungen, insbesondere von Sportveranstaltungen und sportlichen Ausbildungskursen. Dadurch wird die Verbreitung des Sports bei finanzschwachen Individuen und Familien erschwert, was im Widerspruch zum in der Bundesverfassung verankerten Postulat der Sportförderung steht. Zudem sind sie der Meinung, dass mit der Abschaffung aller Ausnahmen zwar dem Ziel der möglichst breiten Erfassung des privaten Konsums gedient wird, dies jedoch im Bereich des Sportes, der massiv staatlich unterstützt wird, bloss zu einer unsinnigen Umverteilung führt. Die Folge ist, dass zusätzliche Subventionen gesprochen werden müssen. Da in anderen Bereichen die Steuerausnahme bestehen bleibt, lässt sich die Abschaffung der Ausnahmen beim Sport noch weniger rechtfertigen. Besonders mit Blick auf die fehlende Erhebungswirtschaftlichkeit im Sportbereich ist die Beibehaltung der Ausnahmetatbestände im Sport angezeigt. Ihrer Meinung nach führt die Besteuerung des Sportes zudem zu einem erheblichen Standortnachteil für die Schweiz gegenüber den EU-Mitgliedstaaten. Sie fürchten auch, dass sich die Sportvereine und -verbände nicht mehr nach dem Milizprinzip organisieren können, wenn die Ausnahmen abgeschafft würden. Der Schweizerische Turnverband (149) und zahlreiche andere regionale und kantonale Turnvereine und -verbände lehnen die Abschaffung der Ausnahmen ab, da dadurch zusätzliche Steuerpflichtige entstehen und die finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Modul „Steuergesetz“ um ein Vielfaches höher wären. Sie zweifeln, ob es im Sinne des Gesetzgebers ist, wenn Turner und Turnerinnen, die sich aktiv bewegen und damit helfen, die Gesundheitskosten tief zu halten, dadurch bestraft werden.
Caritas Schweiz (76), Fastenopfer (84), HEKS (91), das Konsumentenforum (96), Helvetas (115), Swissaid (125), der Schweizerische Bühnenverband (134), das Schweizerische Rote Kreuz (157), Terre des hommes (169), der Touring Club (171), der Verkehrs-Club (199), die FMH (205), die Stiftung für hochbegabte Kinder (238), die Hotel & Gastro Union (370), die Privaten Alters- und Pflegeeinrichtungen (424) und weitere Vernehmlasser aus diesen Bereichen lehnen die Unterstellung der Mitgliederbeiträge an einen Verein unter die Steuer ab. Einige davon machen geltend, dass die Besteuerung von Mitgliederbeiträgen in einem Land wie der Schweiz, in welchem Vereine gesellschaftliches Fundament und Kitt bedeuten, geradezu absurd wirkt. Ausserdem ergebe sich durch die Unterstellung ein Standortnachteil, weil die Ausnahme in der EU weiterhin gilt. Im Kulturbereich könnten die Träger von Kulturinstitutionen die Mitgliederbeiträge nicht beliebig erhöhen.