Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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Verband (311) und weitere Vernehmlasser aus Industrie, Handel, Gewerbe, Gastgewerbe und Agrarwirtschaft widersetzen sich der Absicht einer temporären Steuersatzerhöhung von 0,1 % zur Finanzierung der Einlageentsteuerung, da dies zu unverhältnismässigen administrativen Kosten bei den steuerpflichtigen Unternehmen führt. Auch wird am temporären Charakter gezweifelt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass zugunsten der IV weitere Steuererhöhungen geplant sind.

Economiesuisse (68) verlangt, dass die Einlageentsteuerung vollständig zu gewähren und vom Bund zu finanzieren ist. Allerdings soll dies nicht mittels einer temporären Anhebung des Steuersatzes erfolgen, weil dann nämlich der Konsument zum zweiten Mal die Kosten zu tragen hat, welche durch das Einbehalten der Vorsteuern entstanden sind. Zudem führen kleine, temporäre Satzerhöhungen zu einem überproportionalen administrativen Aufwand bei den Unternehmen. Aus diesen Gründen ist die Einlageentsteuerung nochmals vertieft zu prüfen.

Art. 100 Sozialpolitisches Korrektiv

Bezüglich Notwendigkeit und Befristung eines sozialpolitischen Korrektivs zum Ausgleich der im Modul „Einheitssatz“ durch den Wegfall des reduzierten Satzes und die weitgehende Aufhebung der Steuerausnahmen entstehenden kurzfristigen Mehrbelastung einkommensschwacher Haushalte sind die Ansichten der Vernehmlasser geteilt. Auch zur Frage, ob der vorgeschlagene Verteilkanal geeignet ist oder nicht, lässt sich aus den Antworten der Vernehmlasser keine eindeutige Tendenz herauslesen.

Der Kanton GR (9) weist darauf hin, dass nach Ablauf der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung zur Finanzierung des sozialpolitischen Korrektivs ein unverhältnismässiger Anpassungsaufwand bei allen Steuerpflichtigen entsteht. Die Entlastung der einkommensschwächeren Haushalte ist zu bescheiden und rechtfertigt den Mehraufwand nicht. Der Kanton TG (19) zweifelt daran, ob das befristete sozialpolitische Korrektiv jemals überhaupt wieder aufgehoben werden kann. Zudem soll die Mehrwertsteuer nicht mit sozialpolitischen Anliegen belastet werden. Weiter wird kritisiert, dass dem Kanton dadurch in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer neue Vollzugsaufgaben erwachsen werden. Unklar ist beispielsweise, welche Rechtsmittel ergriffen werden können, wenn die Auszahlung des sozialpolitischen Korrektivs verweigert wird.

Die EDU (45) begrüsst den Vorschlag für ein sozialpolitisches Korrektiv. Allerdings soll dieses nicht über die Krankenkassenprämienverbilligungen erfolgen, sondern via Erhöhung der Kinderzulagen, allenfalls mittels Übernahme der Krankenkassenprämien ab dem dritten Kind und zudem ohne zeitliche Befristung. Die EVP (46) lehnt die Befristung ab und verlangt, dass die sozialpolitischen Nachteile mittels der direkten Bundessteuer zu kompensieren sind, eventuell durch Einführung einer negativen Einkommenssteuer. Die FDP (47) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) erachten ein sozialpolitisches Korrektiv angesichts der geringen Auswirkungen des Moduls „Einheitssatz“ auf die privaten Haushalte als unnötig. Die SP (56) fordert auch für die Variante „Gesundheitswesen“ eine substanzielle und dauerhafte sozialpolitische Kompensation, die über eine Steuergutschrift und nicht über Krankenkassenprämienverbilligungen zu erfolgen hat.

Die SBB (37), der Schweizerische Bauernverband (64), der Schweizerische Gewerbeverband (65), Economiesuisse (68), das Centre Patronal (77), die Fédération ro-