Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Doppelbesteuerung führt und eine Anrechnung der Mehrwertsteuer auf die Spielbankenabgabe wegen deren Zweckbindung verfassungs- und gesetzeswidrig ist.
Die Swiss Olympic Association (167), der Schweizer Schiesssportverband (117) und der Schweizerische Golfverband (139) verlangen, dass hinsichtlich der Besteuerung von Glücksspielen, die keiner Sondersteuer unterliegen, lediglich die Bruttospielerträge und nicht die Einsätze die Bemessungsgrundlage der Steuer darstellen.
AHVG-Bereich (Art. 18 Ziff. 25 MWSTG)
Eine klare Mehrheit der Vernehmlasser wünscht eine Beibehaltung der Ausnahme für Umsätze von Ausgleichskassen untereinander sowie für Umsätze aus ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Die LPS (52), der Schweizerische Gewerbeverband (65), das Centre Patronal (77), die Fédération des Entreprises Romandes (86), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizer Tourismus-Verband (118), der Vending Verband (174) und einige weitere Vernehmlasser aus Industrie, Gewerbe und Handel sowie die Privaten Alters- und Pflegeeinrichtungen (424) wollen die Steuerausnahme von Leistungen unter den AHV-Ausgleichskassen inklusive Aus- und Weiterbildung beibehalten, um die Beiträge nicht zusätzlich zu verteuern.
Der Schweizerische Pensionskassenverband (142), die Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen und die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (224) fordern die integrale Übernahme der bisherigen Ziffer 25 von Artikel 18 MWSTG.
Finanzdienstleistungen (Art. 18 Ziff. 19 MWSTG)
Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet die Weiterführung der Steuerausnahme für Finanzdienstleistungen.
Der Schweizerische Turnverband (149) und zahlreiche andere regionale und kantonale Turnvereine und -verbände sind nicht einverstanden damit, dass Bankdienstleitungen auch in Zukunft von der Steuerausnahme profitieren sollen, und stellen die Frage, weshalb dieser Bereich gegenüber dem Sport bevorteilt wird. Für das Schweizerische Rote Kreuz (157) ist es ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass die Banken von der Steuer ausgenommen bleiben.
Versicherungsdienstleistungen (Art. 18 Ziff. 18 MWSTG)
Der Grossteil der Vernehmlasser spricht sich für die Weiterführung der Steuerausnahme für Versicherungsdienstleistungen aus.
Der Schweizerische Turnverband (149) und zahlreiche andere regionale und kantonale Turnvereine und -verbände sind nicht einverstanden damit, dass Versicherungsdienstleistungen auch in Zukunft von der Steuerausnahme profitieren sollen, und stellen die Frage, weshalb dieser Bereich gegenüber dem Sport bevorteilt wird. Für das Schweizerische Rote Kreuz (157) ist es ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass die Versicherungen von der Steuer ausgenommen bleiben.
Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien (Art. 18 Ziff. 20 und 21 MWSTG)
Die meisten Vernehmlasser erachten es als richtig, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien weiterhin von der Steuer auszunehmen.