Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 17 Seiten

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terfragt und ebenso bezweifelt, dass genügend Lehrpersonen mit einer naturwissenschaftlichen Fachbildung zur Verfügung stünden.

Von Seiten der technisch orientierten Fachhochschulen wird gefordert, dass nur zwei Sprachen im Berufsmaturitätsunterricht festgelegt werden und dass zudem Englisch für die technisch orientierten Berufe obligatorisch sein müsse.

Art. 8 Interdisziplinäre Lernbereiche

Die interdisziplinären Lernbereiche sind als nicht geeignet, nicht zielführend (Naturwissenschaften) oder als Mogelpackung (Gesellschaft und Wirtschaft) eingestuft worden.

Lehrer machen sich vor allem Gedanken über die fachlichen Anforderungen an Lehrpersonen für diese interdisziplinären Lernbereiche. Schulen finden die sehr heterogenen Stoffgebiete an sich nicht kombinierbar und auch nicht eingrenzbar auf diese Lernbereiche. Zudem wird in Frage gestellt, ob die grundlegende Allgemeinbildung überhaupt erfüllt würde (Artikel 15 Absatz 2 lit. b und c BBG) bei nur zwei Drittel der im allgemeinbildenden Unterricht vorgegeben Lektionen für die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bildung. Von Seiten der Schulen wird kommentiert, dass interdisziplinärer Unterricht gemäss den Rahmenlehrplänen über die Berufsmaturität heute schon vorgegeben sei und dass dieser Ansatz, so er denn konsequent umgesetzt werde, zielführend und ausreichend sei.

Die Kantone sehen höhere Kosten für den Unterricht in den interdisziplinären Lernbereichen auf sie zukommen, weil ohne Teamteaching die fachlichen Inhalte nicht erreicht werden können. Sie schätzen zudem, dass ohne gezielte Weiterbildung der Lehrkräfte die Themen nicht in einem fächerübergreifenden Ansatz vermittelt werden, sondern disziplinär.

Art. 9 Schwerpunktfächer

Die Schwerpunktfächer sind traditionell so angeboten worden, dass vertieftes und umfassendes Wissen in ein bis zwei berufs- und studiennahen Fächern für den erfolgreichen Start ins Fachhochschulstudium zu belegen sind.

Gefordert wird, dass die Schwerpunktfächer mit den Fachhochschulen abzusprechen und in der Berufsmaturitätsverordnung auch umfangmässig festzuhalten seien. Es gibt aber auch Voten, welche die Nennung erst im Rahmenlehrplan wünschen, damit eine höhere Flexibliliät gegeben ist, um auf weitere Studienangebote an den Fachhochschulen auf Ebene Bundesamt reagieren zu können.

Im Detail weisen Fachhochschulen und Lehrer darauf hin, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass in zwei Kombinationen Physik angeboten wird, wo doch die mathematischen Kenntnisse auf unterschiedlichen Lektionengefässen basieren.

Die Fachhochschulen und Schulen im Gesundheitsbereich weisen darauf hin, dass die Zulassung auf dem Profil des Fachhochschulbereichs Gesundheit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren basiert und die Naturwissenschaften zwingend im Umfang von 200 Lektionen zu vermitteln seien, wenn nicht zusätzliche Zulassungsbedingungen in Kauf genommen werden wollen.

Verschiedene weisen darauf hin, dass Biologie und Informatik fehlen, dass es kein Angebot für die gewerblichen Berufe gebe, dass Wirtschaft genauer zu definieren sei.

Artikel 9 Absatz 3 hat grundlegende Opposition erzeugt. Die Formulierung lässt vermuten, dass neu ein Elektroniker sogenannte „soft-Schwerpunktfächer“ wählen kann, was z.B. Psychologie und Soziologie attestiert wird, und dementsprechend mit dem Minimum an Mathematik und mit fast keinem Wissen in Physik an die Fachhochschulen zugelassen werden muss.

Die Fachhochschulen äussern, dass bei Festhalten an diesem Absatz es aus ihrer Sicht eine Revision der Fachhochschul-Zulassungsverordnung brauche, so dass nicht nur der erlernte Beruf der Studienrichtung verwandt sein müsse, sondern dass auch die „korrekten“ Schwerpunktfächer abgelegt sein müssen.