Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 17 Seiten

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2. Zusammenfassung der wichtigsten Rückmeldungen zum

Verordnungsentwurf

Die Stellungnehmenden begrüssen die klare Strukturierung der Verordnung, die Deklaration der Unentgeltlichkeit des Berufsmaturitätsunterrichts für die Lernenden, die Darstellung des gesamten Bildungsumfangs der Berufsmaturität in Lernstunden, die Regelung der Leistungsbeurteilung, die Möglichkeit des Erwerbs einer mehrsprachigen Berufsmaturität und die regionale Vorbereitung und Koordination für die schriftlichen Prüfungen.

Klar abgelehnt wird die Formulierung des im Verordnungsentwurf neu vorgeschlagenen Ziel-Artikels 3: Die Zielformulierung lasse vermuten, die Berufsmaturität führe zu einem generalistischen Abschluss analog dem gymnasialen Weg, ohne Berücksichtigung des erlernten Berufes und der konkreten Hinführung zu einem berufsverwandten Fachhochschulstudienbereich.

Die Gliederung des Berufsmaturitätsunterrichts wird ebenfalls mehrheitlich zurückgewiesen. Vermisst werden die eigenständigen Grundlagenfächer „Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht“ und „Geschichte und Staatslehre“ im bisherigen zeitlichen Umfang. Auch falle eine Differenzierung in Mathematik und in den Anforderungsniveaus bei den Fremdsprachen dahin.

Das Angebot an interdisziplinären Lernbereichen wird als nicht umsetzbar und als nicht zielführend betrachtet. Die Kombinationen an Schwerpunktfächern werden in Frage gestellt und es wird eine völlige Wahlfreiheit im Hinblick auf die Studienbereiche an den Fachhochschulen befürchtet.

Gefordert wird insgesamt, dass die Berufsmaturitätsverordnung die Stärken der Verbindung zwischen dem erlernten Beruf und erweiterter Allgemeinbildung als Zubringer zu den Fachhochschulen klarer zum Ausdruck bringe.

2.1 Flexibilisierung und Verzicht auf Richtungen

Die beabsichtigte Flexibilisierung der Bildungsangebote für Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung ist zum grössten Teil zurück gewiesen worden.

Viele Stellungnahmen bedauern, dass die sechs etablierten Richtungen (gestalterische,

gesundheitliche und soziale, gewerbliche, kaufmännische, naturwissenschaftliche, technische) durch die Orientierung der Schwerpunktfächer an den Fachbereichen der Fachhochschulen ersetzt werden. Für die Wirtschaft, die Lehrerschaften und die Fachhochschulen waren die Richtungen bisher Indikatoren für die zusätzlichen Kompetenzen, welche im Berufsmaturitätsunterricht aufgebaut werden.

Seitens der Kantone wird darauf hingewiesen, dass beim Festhalten an den Richtungen mindestens eine technische und kaufmännische/wirtschaftliche Richtung beibehalten werden müsse, dass aber von den heute angebotenen sechs Richtungen sehr wohl auf fünf reduziert werden könne.

Die Organisationen der Arbeitswelt fordern, dass für gewerbliche Berufe sowie die Berufe in den Bereichen Gesundheit und Soziales passende Richtungen angeboten werden.

Moniert wird ausserdem, dass keine eigentliche Wahlfreiheit mehr vorhanden sei, wenn die Ergänzungsfächer wegfallen, welche bisher den Lernenden angeboten worden seien, z.B. als Möglichkeit der Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen oder zur Erweiterung in Themengebieten ausserhalb der im Rahmenlehrplan fixierten Bildungsziele.