Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 17 Seiten

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1. Übersicht

Der Bundesrat hat am 24. April 2008 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität eröffnet. Die Frist zur Stellungnahme dauerte bis 15. August 2008. Für die Eingabe der Kantone wurde sie auf deren Begehren hin bis 15. September 2008 verlängert.

Insgesamt sind 151 Stellungnahmen eingetroffen (Details vgl. Punkt 4).

29 Kantone und kantonale Konferenzen

6 Parteien

2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

9 Dachverbände der Wirtschaft

24 Hochschulbereich

38 Sekundarstufe II

38 Organisationen der Arbeitswelt, weitere interessierte Kreise

5 Bund/Verwaltung

Mit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes1 im Jahr 2004 und der Auflage, innerhalb von fünf Jahren die nachfolgenden Verordnungen zu erarbeiten, ist es notwendig, die bisher auf Amtsstufe angesiedelte Berufsmaturitätsverordnung neu auf Stufe Bundesrat zu erlassen.

Die Berufsmaturitätsverordnung nimmt die Erfahrungen und Erkenntnisse aus knapp 15 Jahren Berufsmaturität auf, regelt die national einheitlich zu definierenden Punkte, beachtet eine angemessene Offenheit für zukünftige Entwicklungen in der Berufsbildung und in den Fachhochschulen und hat den Anspruch, das Erfolgsmodell Berufsmaturität für die Jugendlichen und die Abnehmer noch attraktiver zu machen.

Ziel der Berufsmaturität ist die Fachhochschulreife (vgl. Berufsbildungsgesetzes Artikel 25), d.h. ergänzend und aufbauend auf der beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis wird eine erweiterte Allgemeinbildung vermittelt.