Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten
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Art. 22 Übergang und Arbeitsverhältnisse
Gemäss STV wäre eine Ausschreibung der zukünftigen Stellen einer Weiterführung der Arbeitsverhältnisse vorzuziehen gewesen. Die Lohngarantie für ein Jahr hätte sonst zu Lasten des Bundes gehen müssen, wenn diese Stellen nicht mehr benötigt bzw. anders eingestuft worden wären. Zudem war die PUBLICA bei einer Kündigung/Neuanstellung voraussichtlich zur vollen Freizügigkeitsleistung verpflichtet.
Art. 23 Zuständige Arbeitgeberin
Kritisiert wurde vom STV die ungelöste Frage der Deckungslücke bei der PUBLICA. Zudem wäre festzuhalten gewesen, dass die Suche nach sozialverträglichen Lösungen in jedem Fall in die Zuständigkeit des bisherigen Arbeitgebers gefallen wäre, falls beim Übergang der Arbeitsverhältnisse keine befriedigende Stelle hätte angeboten werden können.
Art. 25 Referendum und Inkrafttreten
Hier forderte der STV eine explizite Erwähnung eines artikelweise Inkraftsetzen. Insbesondere hätten die Artikel bezüglich des Verwaltungsrat und des Direkttors oder der Direktorin so rasch wie möglich in Kraft gesetz werden sollen, damit die Vorbereitung der Zusammenlegung durch die Verantwortlichen hätte gesteuert werden können.