Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten

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der Zusammenarbeit mit den interessierten Dritten und zur Beschaffung von Drittmitteln ermöglicht, aber keine Mitgliedschaftsstrukturen zulässt?

Die Vernehmlassung fand vom 18. Oktober bis 21. Dezember 2006 statt. Es wurden aber sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die bis Mitte Januar 2007 eingingen.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

2.1 Einladungen zur Stellungnahme

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 wurden folgende 86 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen:

- 26 Kantonsregierungen

- die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK)

- 16 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

- 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und

Berggebiete

- 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

- 32 weitere interessierte Kreise

2.2 Eingegangene Stellungnahmen

Bis Mitte Januar 2007 gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) insgesamt 76 Stellungnahmen ein. Von den 86 zur Stellungnahme eingeladenen Vernehmlassungsadressaten haben sich 55 schriftlich vernehmen lassen; 3 Vernehmlassungsadressaten1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. 19 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich haben 17 weitere, nicht eingeladene Organisationen eine Stellungnahme eingereicht. Geäussert haben sich im Einzelnen:

- 26 Kantone

- die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) an Stelle der KDK

- 6 Parteien

1 Christlich-soziale Partei (CSP), SRG SSR idée suisse und swissPersona