Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

3.4 Weitere grundsätzliche Weichenstellungen

In rund 60 Prozent der Stellungnahmen wurde ausdrücklich auf die grosse Bedeutung einer verbindlichen Markenführung hingewiesen.

Die Kantone und die VDK waren der Ansicht, dass die beiden "Häuser" Landeswerbung und Aussenwirtschaft inhaltlich über eine verbindliche Markenführung zu koordinieren wären. Sie verlangten auch, dass die Koordination zwischen den beiden "Häusern" auch mit der Nutzung gemeinsamer Dienstleistungen und Aussennetzwerken hätten verstärkt werden können.

Fazit: Im Interesse eines schlagkräftigeren Auftrittes im Ausland der vom Bund unterstützten Organisationen wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer eine inhaltliche Koordination im Rahmen einer verbindlichen Markenführung verlangt.

3.5 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfs

Es wurden nur wenige Änderungswünsche zu den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfes vorgebracht.

Art. 3 Ziele

Die Grüne Partei der Schweiz (GPS)/das Grüne Bündnis (GB) wollte Art. 3 Bst. a um einen umweltspezifischen Aspekt ergänzt haben. Nach Anpassung hätte entsprechender Bst. wie folgt gelautet: "die Schaffung von Verständnis für die Schweiz sowie die Darstellung der schweizerischen Vielfalt und Attraktivität,

insbesondere im Bereich der Landschaften und der Umwelt (neu);" Pro Helvetia

hingegen schlägt für diesen Buchstaben eine Kürzung vor: "...die Darstellung der schweizerischen Vielfalt und Attraktivität;".

Der Schweizer Tourismusverband (STV) beantragte eine neue Formulierung für Buchstabe b. Gemäss STV wäre "...die Information über die Schweiz als

Wirtschafts- Wissens- und Technologiestandort;" angemessener gewesen. Der

Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hingegen sah den Buchstaben