Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung. Er schlug vor, die Koordination über eine

Zusammenlegung der im Kernbereich der Landeswerbung tätigen Institutionen

des Bundes zu verbessern. Es war die bundesrätliche Absicht, zu diesem Zweck eine bereichs- und departementsübergreifende Organisation für die Landeswerbung zu schaffen, in welche Präsenz Schweiz (PRS), Schweiz Tourismus (ST) und LOCATION Switzerland (LS) eingeführt werden sollten. Da es sich bei der Landeswerbung um eine öffentliche Aufgabe handelt, wurde die Rechtsform der Anstalt vorgeschlagen.

Diese neue Organisation hätte den Zweck, die Koordination im Netzwerk der Landeswerbung wesentlich zu verbessern. Sie hätte mit einer einheitlichen

Markenführung und einer fall- und projektbezogenen Zusammenarbeit die Tätigkeiten der in verwandten Bereichen im Ausland auftretenden und vom Bund unterstützten Institutionen besser aufeinander abzustimmen. Zudem

hätten im verwandten Bereich der Aussenwirtschaft die bestehenden Instrumente und Organisationen, Osec, Sofi und Sippo flankierend zusammengeführt werden sollen.

In den Begleitschreiben zur Vernehmlassungsunterlage hat der Bundesrat die Vernehmlassungsteilnehmer gebeten, insbesondere zu folgenden drei Fragen Stellung zu nehmen:

- Wird die Zusammenlegung der zwei Verwaltungseinheiten Präsenz Schweiz und

LOCATION Switzerland sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Schweiz Tourismus in eine einzige Anstalt begrüsst?

- Wäre eine subventions-rechtliche Lösung verbunden mit einer

Privatisierung der Landeswerbung und einer Vergabe von Mandaten an eine oder mehrere Organisationen eine Alternative zur vorgeschlagenen öffentlich-

rechtlichen Anstalt?

- Ist die vorgeschlagene Rechtsform akzeptierbar, welche auf der operationellen

Ebene die privatrechtliche Gründung von Gesellschaften zur Aufrechterhaltung