Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten
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b wie folgt: "...die Förderung der Schweiz als Wirtschaft-, Finanz-, Wissens- und Technologiestandort".
PRS forderte, dass der Zielartikel um einen Buchstaben ergänzt hätte werden sollen, welcher die explizite Förderung der Schweiz als Event-Standort hervorgehoben hätte, beispielsweise Sportgrossanlässe.
Art. 4 Aufgaben
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) bemängelt, dass in diesem Artikel der Leistungsauftrag nicht erwähnt worden sind.
Gemäss Pro Helvetia hätte in Bst. a. die Formulierung "... und sorgt für den Auftritt
der Schweiz im Ausland" durch "...und legt Inhalte und Erscheinung der Marke
Schweiz fest" ersetzt werden sollen.
Den Bst. c. wertet PRS als unvollständig. Dieser hätte wie folgt ergänzt werden
sollen"...und an Sportgrossanlässen von internationaler Bedeutung wie
olympischen Spielen" ergänzt werden.
Um die unternehmenspolitische Sicht stärker zu betonen, schlug der Schweizerische Gewerbeverband vor, Art. 4 um einen Bst. f. mit dem Wortlaut "...sie richtet ihre
Aktivitäten im Hinblick auf die Unterstützung des Image und der Interessen der
Unternehmen" zu vervollständigen. Auch die VSV verlangte einen ähnlich lautenden Bst. f mit folgendem Wortlaut: "...sie richtet ihre Aktivitäten insbesondere auch auf die Bedürfnisse der exportorientierten KMU aus.
Art. 5 Koordination
Der STV beantragte die Streichung dieses Artikels. Pro Helvetia fordert eine vollständige Neuformulierung. Sie schlug folgenden Wortlaut vor: "Die Marke