Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/18: Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung · 15 Seiten

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b wie folgt: "...die Förderung der Schweiz als Wirtschaft-, Finanz-, Wissens- und Technologiestandort".

PRS forderte, dass der Zielartikel um einen Buchstaben ergänzt hätte werden sollen, welcher die explizite Förderung der Schweiz als Event-Standort hervorgehoben hätte, beispielsweise Sportgrossanlässe.

Art. 4 Aufgaben

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) bemängelt, dass in diesem Artikel der Leistungsauftrag nicht erwähnt worden sind.

Gemäss Pro Helvetia hätte in Bst. a. die Formulierung "... und sorgt für den Auftritt

der Schweiz im Ausland" durch "...und legt Inhalte und Erscheinung der Marke

Schweiz fest" ersetzt werden sollen.

Den Bst. c. wertet PRS als unvollständig. Dieser hätte wie folgt ergänzt werden

sollen"...und an Sportgrossanlässen von internationaler Bedeutung wie

olympischen Spielen" ergänzt werden.

Um die unternehmenspolitische Sicht stärker zu betonen, schlug der Schweizerische Gewerbeverband vor, Art. 4 um einen Bst. f. mit dem Wortlaut "...sie richtet ihre

Aktivitäten im Hinblick auf die Unterstützung des Image und der Interessen der

Unternehmen" zu vervollständigen. Auch die VSV verlangte einen ähnlich lautenden Bst. f mit folgendem Wortlaut: "...sie richtet ihre Aktivitäten insbesondere auch auf die Bedürfnisse der exportorientierten KMU aus.

Art. 5 Koordination

Der STV beantragte die Streichung dieses Artikels. Pro Helvetia fordert eine vollständige Neuformulierung. Sie schlug folgenden Wortlaut vor: "Die Marke

Schweiz, das Jahresprogramm sowie die Auftritte an Weltausstellungen legt sie einer Expertenkommission vor, in welcher die von der Landeswerbung betroffenen Organisationen Einsitz haben. Die Empfehlung der Experten kann sie nur mit zwingenden Gründen übergehen."