Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 73 Seiten
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als vierter selbstständiger Zweig der obligatorischen Unfallversicherung geführt. Die bisher fehlende Verankerung im UVG muss jetzt vorgenommen werden.
Die heutige Mehrfachträgerschaft mit Teilmonopol der SUVA hat sich bewährt. In der vorliegenden Revision wird deshalb keine Neuorganisation der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung im Sinne einer vollständigen Liberalisierung und Privatisierung der SUVA vorgeschlagen (vgl. Ziff. 2.3.3). Es hat sich indessen im Zusammenhang mit der Immobilienaffäre der SUVA vom Herbst 2005 (vgl. Ziff. 1.3.5) gezeigt, dass die Organisation der SUVA nicht mehr in allen Punkten den neusten Grundsätzen der Unternehmensorganisation entspricht und deshalb reformiert werden muss. Ferner soll sie den Leitsätzen des Berichtes des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben vom 13. September 2006 (Corporate-Governance-Bericht)3 soweit wie möglich angepasst werden.
Die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitnehmerschutz) sind in zwei Gesetzgebungen geregelt. Während das UVG die Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) regelt, enthält das Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG)4 unter anderem die Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz. Darunter sind alle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu verstehen, die nicht direkt der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten dienen. Diesem gesetzlichen Dualismus entsprechen zwei Vollzugsorganisationen sowie zwei für Gesetzgebung und Oberaufsicht zuständige Departemente. Der Vollzug der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit ist aufgeteilt auf die Kantone, die SUVA und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Obwohl der beschriebene Dualismus zu vereinzelten Interventionen auf politischer Ebene Anlass gab, tritt die Vernehmlassungsvorlage nicht auf die Problematik ein, da kein dringlicher Handlungsbedarf besteht. Die Expertenkommission UVG-Revision hält dazu fest, dass die Thematik den vorgegebenen Rahmen der Revision sprengen und die Revisionsarbeiten in die Länge ziehen würde. Es ist indessen zu erwähnen, dass im Rahmen der Bundesverwaltungsreform 2005 – 2007 geprüft wird, ob für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz nur ein Departement zuständig sein soll.
1.3 Vorarbeiten
Seit 1996 waren praktisch ausschliesslich die SUVA und die UVAL Gegenstand von Abklärungen. Erst mit der Einsetzung einer Expertenkommission zur Revision des UVG zu Beginn des Jahres 2005 wurde eine weitergehende Diskussion über das UVG eröffnet.
1.3.1 Bericht zur Zukunft der SUVA
Ende 2000 hat der Bundesrat beschlossen, wegen der mit einer Aufhebung des Teilmonopols und/oder der Privatisierung der SUVA aufgezeigten Probleme weitere Optionen für die künftige Ausgestaltung der SUVA zu prüfen. Gleichzeitig beauftragte er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), unter Einbezug einer Arbeitsgruppe und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Möglichkeiten für die