Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 73 Seiten

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zukünftige Entwicklung der SUVA abzuklären und dem Bundesrat bis Ende 2001 dazu einen Bericht zu unterbreiten.

Eine Arbeitsgruppe, in welcher Vertreter des seco, des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko), des Bundesamtes für Justiz (BJ), der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) sowie der SUVA mitarbeiteten, erstellte unter Leitung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) im Verlaufe des Jahres 2001 den Bericht „Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt“. Dazu wurden auch Experten angehört.

Der Bericht befürwortet die Weiterverfolgung der Option, wonach die SUVA ihren heutigen Status als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem ihr fest zugewiesenen Tätigkeitsbereich (Teilmonopol) beibehält, weiterhin das hauptsächliche Durchführungsorgan der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlichen Funktionen bleibt und in ihren Kernkompetenzen Sicherheit und Gesundheitsschutz, Risikoträger und Fallmanagement, Finanzanlagen und Aktiven-/Passiven-Management sowie Dienstleistungen für das Gesundheitswesen Schweiz bisherige Tätigkeiten weiterführen respektive neue Aktivitäten übernehmen soll.

1.3.2 Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung

Um über genügende Grundlagen für künftige Diskussionen zur Organisation der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zu verfügen, beauftragte der Bundesrat das EDI anlässlich der Kenntnisnahme des Berichtes „Zukunft der SUVA“, eine Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung durchzuführen. Das Mandat wurde dem Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik der Universität St. Gallen unter der Leitung von Professor Franz Jaeger erteilt.

Heute wird die obligatorische Unfallversicherung durchgeführt durch die SUVA auf der einen Seite sowie durch private Versicherer, Krankenkassen und öffentliche Unfallversicherungskassen auf der anderen Seite. Ausgehend von der Annahme, dass der Markt, welcher von den privaten UVG-Versicherern bearbeitet wird, bereits heute so funktioniert wie ein vollständig liberalisierter Markt der obligatorischen Unfallversicherung funktionieren würde, vergleicht die Kosten-Nutzen-Analyse die Ergebnisse dieses Marktes mit denjenigen der SUVA (Input-Output-Relation). Die Studie kommt zum Schluss, dass die SUVA verglichen mit den privaten Versicherern verhältnismässig gut abschneidet: Allfällige Ineffizienzen der SUVA infolge ihres Monopolstatus werden offensichtlich kompensiert durch die heutigen Marktvorteile der Institution (sie hat keine Akquisitionskosten und muss das Eigenkapital nicht verzinsen). Die Studie bestätigt ausserdem, dass das heutige System trotz der heterogenen Struktur gut funktioniert.

1.3.3 Unfallversicherung der arbeitslosen Personen (UVAL)

Im Dezember 2001 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der einerseits eine bessere Verankerung der UVAL im UVG und anderseits eine grundlegende Überprüfung der Finanzierung der UVAL zum Gegenstand hat. Dieser Bericht ist vom BSV zusammen mit dem seco und den UVG-Versicherern erarbeitet und im Herbst 2002 verabschiedet worden.