Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 73 Seiten

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namentlich zur Vermeidung von Überentschädigungen (lebenslängliche Invalidenrenten), im Bereich der Durchführung der Versicherung (Aufsicht, Aufhebung des Gemeinschaftstarifs) sowie zur Klarstellung bei Fragen der Finanzierung (Grossereignisse, Finanzierung der Teuerungszulagen).

1.3.5 Bericht betreffend die SUVA (Immobilienbericht SUVA)

Im Monat September 2005 wurde bekannt, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften der SUVA verschiedene Personen verhaften liess. Am 19. Oktober 2005 hat der Bundesrat von den bisherigen Massnahmen des EDI im Zusammenhang mit der Immobilienaffäre der SUVA Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, einen Bericht zu den Immobilienanlagen der SUVA vorzulegen. Der Bericht stellt unter anderem fest, dass die SUVA die Strukturen und Abläufe ihres Immobilienanlagegeschäfts verbessern muss. Ferner habe die Immobilienaffäre auch gezeigt, dass sowohl die interne wie auch die externe Aufsicht über die Geschäftsführung der SUVA angepasst werden müssen.

1.3.6 Bericht der Studienkommission „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“

Am 19. Mai 1994 reichte die Kommission des Nationalrates für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Motion mit folgendem Wortlaut ein:

„Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen über die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusammenzufassen. Zudem sind bestehende Lücken zu schliessen.“

Die Studienkommission „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“, die im Oktober 1996 vom EVD zur Bearbeitung der Motion eingesetzt wurde, publizierte Ende 1999 den Bericht „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Gesetzgebung und Vollzug“. Sie gelangte gestützt auf ihre Studien zur Auffassung, dass das Problem von der Vollzugsseite her anzugehen sei, da mit der bestehenden Vollzugsordnung eine Zusammenführung der beiden Gesetzgebungen praktisch unmöglich sei. Sie hatte daher vor allem versucht, neue Vollzugsmodelle zu entwickeln. Trotz mehrmaligem und intensivem Bemühen gelang es ihr aber nicht, sich auf ein bestimmtes Modell festzulegen. Anstelle einer grundlegenden Neuordnung schlug sie lediglich punktuelle Verbesserungen am bestehenden System vor.

1.4 Vernehmlassungsvorlagen

Damit die Revision des UVG je nach Opportunität im Parlament in zwei getrennten Paketen beraten werden kann, gliedert sich die vorliegende Revisionvorlage in zwei Gesetzesänderungen:

Die Vorlage „Anpassung des UVG an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung“ befasst sich mit den folgenden Punkten: Leistungen, Fragen der Finanzierung und organisatorische Fragen, welche sowohl die Versicherer nach Artikel 68 wie auch die SUVA betreffen, Unfallverhütung, weitere Fragen technischer Natur.

Die Vorlage „Revision der Organisation der SUVA und Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen (UVAL)“ hat folgende Punkte zum Gegen-